Ihr Leistungskonto
STiNE
Umgang mit STiNE
- Die Einführung eines so umfangreichen Systems wie STiNE ging nicht ohne Anlauf- und Anpassungsschwierigkeiten vonstatten. Zunächst aus technischen Gründen, lange jedoch aber auch aus personellen Gründen ist der Regelbetrieb nicht erreicht worden. Seit dem WS 14/15 kann dank des Einsatzes seitens des Studienbüros der reibungslose Betrieb gewährleistet werden.
- Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Ihrer Veranstaltungen immer darauf, diese im richtigen Kontext, also über das richtige Modul zu wählen. Falls sich nachträglich etwas ändern sollte: Bitte teilen Sie dies per Email dem Studienbüro mit!
- Die Dozenten sind für das Eintragen von Noten und Bestätigungen von Studienleistungen innerhalb Ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Sie dies tun können, setzt voraus, dass Sie im richtigen Kontext angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die ordentliche Dokumentation Ihrer Leistungen mit verantwortlich sind!
- Da die Administration von Prüfungsleistungen der Studierenden vor WS 14/15 über STiNE nicht erfolgen konnte, müssen Leistungsübersichten (Transcript of Records) und weitere Abschlussdokumente von Hand erstellt werden. Hier sind wir auf Bescheinigungen angewiesen, die der Dokumentation von bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen dienen. Bewahren Sie die Dokumente also bis zur Examensphase Ihres Studiums gut auf und erstellen Sie eine Liste, auf der Sie den Modulen alle einzelnen Veranstaltungen zuordnen.
Transcripts of Records
Was ist ein Transcript of Records?
- Das Transcript of Records dokumentiert die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden durch eine standardisierte Aufstellung der absolvierten Lehrveranstaltungen und Module, der jeweils erzielten Leistungspunkte und Noten.
Wann wird es ausgestellt?
- Ein Transcript of Records wird grundsätzlich zum Studienabschluss oder bei einem Hochschulwechsel durch das Studienbüro Philosophie ausgestellt.
Kann man es sich auch schon vor Ende des Studiums ausstellen lassen?
- In begründeten Fällen kann auch schon während des Studiums ein Transcript of Records (Verlaufstranscript) ausgestellt werden. Studierende, die ein Verlaufstranscript benötigen, wenden sich bitte so früh wie möglich ans Studienbüro.
- Falls Sie sich im Ausland bewerben möchten, ist es auch möglich, ein englischsprachiges Transcript zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann.
Wie bekomme ich ein Transcript?
- Für alle Studierende, die über STiNE administriert werden: Die Ausstellung Ihres Transcripts ist kurzfristig möglich, sofern alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem Leistungskonto auf STiNE angezeigt werden.
- Sollten Leistungen fehlen, wenden Sie sich bitte zuerst an die verantwortlichen Dozenten. Sollte es technische Schwierigkeiten geben, die meist durch falsche Zuordnung bei der Anmeldung entstehen, kann das Studienbüro behilflich sein. Bitte planen Sie hier ein paar Tage "Puffer" bis zur Ausstellung des TORs ein.
- Für fehlende Leistungen in Ihrem Nebenfach wenden Sie sich bitte an das dortige Studienbüro.
- Nur für Studierende, die ihr Studium VOR WS 14/15 begonnen haben: Die Erstellung der Transcripts ist, da sie in Ihrem Fall manuell erfolgt, leider mit sehr großen Aufwand verbunden. Daher ist Ihre Mitwirkung und Hilfe unumgänglich:
1. Sammeln der einzelnen Leistungsnachweise
Für alle Leistungen, die aufgeführt werden sollen, benötigen Sie Nachweise. Dies sind bspw. Scheine, STiNE-Eintragungen, ToR des Nebenfachs, Bescheid des Prüfungsausschusses etc. Bitte sortieren Sie die Nachweise und ordnen Sie diese den einzelnen Modulen zu. Fragen Sie unter Umständen im Studienbüro nach, ob dort alle Noten vorliegen.
2. Auflistung der Veranstaltungen
Bitte listen Sie die Module und die jeweiligen Veranstaltungen im Haupt- und/oder Nebenfach direkt in einer Email an uns auf. Geben Sie bitte auch die Veranstaltungsnummern (Sie finden alle Ihre Anmeldungen in Ihrem STiNE-Account), die Hausarbeitstitel und die Noten mit an.
3. Schreiben Sie uns
Senden Sie eine Email mit den erforderlichen Angaben rechtzeitig an: philosophie"AT"uni-hamburg.de und teilen Sie uns mit, dass Sie ein TOR benötigen. Sofern alles gründlich vorbereitet wurde, erhalten Sie i.d.R. innerhalb von 2 Wochen die Antwort, dass das ToR fertig ist.
4. Ausstellung des Transcripts of Record
Nachdem Sie benachrichtigt wurden, dass das Transcript of Records fertig gestellt wurde, können Sie zur Abholung ins Studienbüro Philosophie kommen. Gegen Vorlage der Scheine und/oder sonstigen Leistungsnachweisen wird Ihnen das Transcript dort ausgehändigt.
Beantragung der Abschlussunterlagen
Zur Erstellung der Abschlussunterlagen (Transcript of Record, Zeugnis, Urkunde) lassen Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Zeugnisausgabe zukommen.
Zur Bearbeitung des Antrags benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- vollständig geklärtes Leistungskonto, dies beinhaltet abgeschlossene/r/s
- Module im Fach Philosophie inklusive des Abschlussmoduls (BA / MA)
- Wahlbereich (BA 30 LP / MA 18 LP)
- Studium Generale ( BA 15 LP / entfällt im MA)
- bei Studienbeginn vor WS 14/15 ABK-Bereich zzgl. 18 LP Wahlbereich
- Nebenfach (nur BA 45 LP inklusive Fachnote / entfällt im MA)
- Für die Klärung der Leistungen im Nebenfach ist das Studienbüro des jeweiligen Faches verantwortlich
- das Datum Ihrer letzten erbrachten Prüfungsleistung
- Gutachten der Bachelor-/ bzw. Masterarbeit inkl. Protokoll der mündlichen Prüfung (liegen uns üblicherweise vor)
- Wurden Ihnen im Laufe Ihres Studiums vor dem 1.04.2017 im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, müssen Sie das Formular zur Nacherhebung von Auslandsaufenthalten ausfüllen.
Für Studierende, die Ihr Studium vor WS 14/15 aufgenommen haben:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Abschlussunterlagen von Hand geschrieben werden müssen. Reichen Sie samt der obenstehenden Unterlagen bitte deshalb eine Liste mit ein, auf welcher sie allen Modulen die dazugehörigen Veranstaltungen zuordnen (siehe auch die Hinweise zum TOR). Außerdem muss der Prüfungsausschuss nach Eingang Ihres Antrags die Gesamtnote festsetzen. Rechnen Sie daher in der Vorlesungszeit mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat. In den Semesterferien tagt der Prüfungsausschuss unregelmäßig, die Bearbeitungszeit kann daher variieren.
Altes Verfahren: Scheine
Folgende Informationen sind nur relevant für Studierende von vor WS 14/15!
Alle Scheine, die Sie zur Dokumentation Ihrer Leistungen benötigen, liegen auch im Studienbüro aus (auch in dem Prospekthalter neben der Tür); wichtige Scheine finden sie zudem untenstehend zum Download.
Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Gesamtmodulprüfung (PDF: BA / MA)
- Bitte nutzen Sie die Bescheinigung für alle Module im Hauptfachbereich (Einführungs-/Aufbau- und Vertiefungsmodule).
- Auf diesem Schein müssen alle Veranstaltungen verzeichnet sein, die innerhalb eines Moduls belegt wurden (ausgenommen Tutorien). Erst wenn alle Modulbestandteile vom jeweiligen Dozenten abgezeichnet sind, gilt das Modul als bestanden. Erkundigen Sie sich darüber, welche Module Sie für Ihren jeweiligen Studiengang abschließen müssen und welche Veranstaltungen Sie dazu belegen müssen (Link: BA / MA).
Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung im ABK-Bereich (PDF)
- Erkundigen Sie sich darüber, welche Veranstaltungen Sie im ABK-Bereich belegen müssen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Fachspezifischen Bestimmungen. Da die ABK-spezifischen Kurse nicht mehr angeboten werden, belegen Sie bitte ersatzweise weitere Veranstaltungen nach Ihrer Wahl. Für das Praktikumsmodul kann Ihnen auch eine nachgewiesene berufliche Tätigkeit anerkannt werden. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an Herrn Dr. Ali Behboud.
Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung im freien Wahlbereich (PDF)
- Bitte nutzen Sie diese Bescheinigung nur für die Veranstaltungen im Fach Philosophie, die Sie im Wahlbereich belegen wollen.
- Sie müssen bis zum Ende Ihres Studiums Veranstaltungen der Universität Hamburg in Umfang von insgesamt 18 Leistungspunkten nachweisen. Eine gesonderten Antrag auf Anerkennung von Leistungen für den Wahlbereich ist im Studiengang Philosophie nicht nötig. Es genügen Nachweise über den erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung mit genauer Angabe über die erbrachten Leistungspunkte. Wenn Ihre Studienleistung in STiNE als bestanden eingetragen ist, müssen Sie keinen Schein mehr ausfüllen lassen.