Ihre Prüfungen
- Bitte machen Sie sich mit dem grundlegenden Merkblatt zu Prüfungen vertraut.
- Bitte beachten Sie alle Änderungen im Philosophischen Seminar unter aktuelle Meldungen.
- Bitte beachten Sie die FAQ der Universität Hamburg zu Corona.
Informationen zu den Klausuren in den Einführungskursen
Die Modulgesamtprüfung wird im Rahmen der Kernveranstaltung, d. h. im Einführungskurs bzw. -seminar erbracht. Die Prüfung findet in der Regel in der letzten Sitzung der Kernveranstaltung in Form einer Klausur statt.
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgte bereits durch die Anmeldung zum Einführungskurs inkl. Tutorium.
- Die Zulassung zur Prüfung erfolgt unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Erbringens der in den Einführungsseminaren geforderten Studienleistungen.
- Bin ich angemeldet? Wann ist die Klausur? Eintrag auf STiNE? In unserem Infoblatt zu Prüfungsanmeldungen finden Sie die relevanten Antworten. Gleich downloaden und durchlesen!
Informationen zu den Hausarbeiten in den Seminaren
Wie anmelden? Wann abgeben? Eintrag auf STiNE? In unserem Infoblatt zu Prüfungsanmeldungen finden Sie die relevanten Antworten auf allgemeine Fragen. Gleich downloaden und durchlesen!
- Ab dem Wintersemester 22/23 melden sich Studierende selbständig über STiNE zu Prüfungen in den Modulen BA4-BA7 an. Bitte befolgen Sie dafür die Schritt für Schritt Anleitung. Sollten Sie die Prüfung in einem Seminar aus vorigen Semestern anmelden wollen, füllen Sie bitte wie gehabt den Schein Anmeldung zur Modulprüfung für BA-Studierende bzw. für MA-Studierende aus.
- Die Anmeldung zur Modulprüfung muss in der 7. Vorlesungswoche nach Vereinbarung mit dem/der Lehrenden der gewünschten Kernveranstaltung erfolgt sein. Dort werden Thema der Hausarbeit, erster Abgabetermin und die weiteren Veranstaltungen des Moduls (neben der Kernveranstaltung) festgelegt.
- Die Modulgesamtprüfung (i. d. R. Hausarbeit) kann nur in Kernveranstaltungen erbracht werden. Als Kernveranstaltung für ein noch nicht abgeschlossenes Modul können alle Seminare belegt werden, die von hauptamtlich Lehrenden oder Privatdozent:innen des Fachbereichs gegeben werden und bei denen eine Zulassung zur Veranstaltung vorliegt.
- Abgabe von Prüfungsleistungen: Um eine Prüfungsleistung zu erbringen, müssen die Studierenden im entsprechenden Modul angemeldet sein und die Begleitvorlesungen belegt haben. Die Abgabe der Prüfungsleistung erfolgt digital per E-Mail an die/den Lehrende:n. Auf Verlangen der/s Lehrenden ist die Prüfungsleistung zusätzlich in Papierform im Studienbüro einzureichen.
- Umfang der Hausarbeiten für BA-, BALAGym-, BEd-, MA- und MEd-Studierende laut den jeweils geltenden FSBs hier.
Prüfungstermine / Zentrale Wiederholungstermine
Für alle Prüfungsleistungen, die innerhalb der Module im B.A./B.A.LAGym/B.A. LASek und M.A./M.Ed Philosophie absolviert werden (mit Ausnahme der Abschlussmodule BAEx/MAEx), gelten grundsätzlich die unten genannten ZENTRALEN WIEDERHOLUNGSTERMINE.
AKTUELLE PRÜFUNGSTERMINE
WiSe 24/25 | Termin | 1. Wiederholung | 2. Wiederholung |
---|---|---|---|
Hausarbeiten | 31.03.25 | 30.06.25 | 30.09.25 |
Klausur Logik und Argumentationstheorie |
29.01.2025 |
04.03.2025 10:15 - 11:45 Uhr Phil Turm, Phil A 12006 |
02.04.2025 10:15 - 11:45 Uhr Phil Turm, Phil A 12006 |
Klausur Politische Philosophie |
30.01.2025 |
||
Klausur |
30.01.2025 14:15 - 15:45 Uhr Phil Turm, Hörsaal A |
24.03.2025 14:15 - 15:45 Uhr Phil Turm, Phil A 12006 |
24.04.2025 16:15 - 17:45 Uhr Phil Turm, Phil A 12005 |
WICHTIG! Bitte bringen Sie bei den Wiederholungsklausuren unbedingt Ihren Personalausweis mit.
In Veranstaltungen eines SoSe (Beginn 01.04.):
Prüfungsleistungen Klausuren in den Einführungsveranstaltungen
- Klausurtermin: i.d.R. in der letzten Sitzung (Juli) des Semesters
- 1. Wiederholungstermin: i.d.R. Mitte August desselben Jahres
- 2. Wiederholungstermin: i.d.R. Mitte September desselben Jahres
Prüfungsleistungen Hausarbeiten in den Pro- und Hauptseminaren
- Abgabetermin: i.d.R. 30.09. (letzter Tag des laufenden Semesters)
- 1. Wiederholungstermin: spätestens 31.12. desselben Jahres
- 2. Wiederholungstermin: spätestens 31.03. des Folgejahres
In Veranstaltungen eines WiSe (Beginn 01.10.):
Prüfungsleistungen Klausuren in den Einführungsveranstaltungen
- Klausurtermin: i.d.R. in der letzten Sitzung (Februar) des Semesters
- 1. Wiederholungstermin: i.d.R. Mitte März desselben Jahres
- 2. Wiederholungstermin: i.d.R. Mitte April desselben Jahres
Prüfungsleistungen Hausarbeiten in den Pro- und Hauptseminaren
- Abgabetermin: i.d.R. 31.03. (letzter Tag des laufenden Semesters).
- 1. Wiederholungstermin: spätestens 30.06. desselben Jahres
- 2. Wiederholungstermin: spätestens 30.09. desselben Jahres
Studierende sind dazu verpflichtet, sich über die zentralen Wiederholungstermine selbständig zu informieren und diese einzuhalten.
- Wird die Prüfungsleistung nicht zum vereinbarten Termin oder Wiederholungstermin abgegeben, gilt der Prüfungsversuch automatisch als "nicht bestanden". Bei einem gescheiterten dritten Versuch gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Ein endgültiges Nichtbestehen führt zur Exmatrikulation.
- Wird nach Abgabe einer Hausarbeit das Nichtbestehen der Prüfungsleistung durch den Lehrenden der Kernveranstaltung bekanntgegeben, sind die Studierenden verpflichtet, sich über die zentralen Wiederholungstermine selbständig zu informieren und diese einzuhalten. Der nächstmögliche Termin ist der erste, der mindestens zwei Wochen auf das Datum der Benachrichtigung über das Nichtbestehen folgt.
- Prüfungen der Einführungsvorlesungen werden entweder zu den unten angegebenen Terminen erneut als Klausur geschrieben, oder als mündliche Prüfung zu einem vom Dozenten vorgeschlagenen Termin wiederholt. Die genaue Uhrzeit und der Raum werden rechtzeitig bekanntgegeben. Erkundigen Sie sich ggf. im Studienbüro.
Für nähere Erläuerungen zum Vorgehen bei Nichtbestehen verweisen wir auf das Merkblatt zu Prüfungen.
WICHTIG! Bitte bringen Sie bei den Wiederholungsklausuren unbedingt Ihren Personalausweis mit.
Informationen zur Abgabe von Prüfungsleistungen
ACHTUNG NEU!
- Reichen Sie Ihre Prüfungsleistung per E-Mail bei der betroffenen Lehrperson ein. Rechtzeitig ist eine Abgabe dann, wenn die Prüfungsleistung spätestens am letzten Tag der Abgabefrist geschickt wird.
- Wählen Sie den Betreff der E-Mail bitte wie folgt: „Prüfungsleistung Modul XX, LV-Nr. NN (Matrikelnr.)“
- Zudem ist der E-Mail eine unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung beizufügen.
- Nur auf Verlangen der Lehrperson ist dieser vom Studierenden eine Papierversion der Prüfungsleistung zukommen zu lassen.
Für nähere Erläuterungen zum Vorgehen bei Nichtbestehen verweisen wir auf das Merkblatt zu Prüfungen.
Studienleistungen / Nichtbestehen von Prüfungen
Erbringung von Studienleistungen
- Beachten Sie, dass die Erbringung der Studienleistungen (wie regelmäßige Teilnahme, Referate, Abgabe wöchentlicher Essays) Bedingung der Zulassung zur Modulprüfung (Klausur/Hausarbeit) ist. (§ 9 PO: Zulassung zu Modulprüfungen)
Nichtbestehen von Modulprüfungen
- Wer eine Prüfung nicht besteht, verliert einen Prüfungsversuch. Modulprüfungen dürfen bis zu zweimal wiederholt werden. Für diese Wiederholung gelten zentrale Wiederholungstermine, die die Studierenden selbständig wahrzunehmen verpflichtet sind (FSB § 7 Abs. 5). Gelten alle Prüfungsversuche als „nicht bestanden“, ist die Modulprüfung „endgültig nicht bestanden“ (FSB § 7 Abs. 4). Die Fortführung des Studiums im gesamten Studiengang muss dann versagt werden (§ 44 HmbHG).
- Mitteilungen des Studienmanagements werden grundsätzlich nur noch an die offizielle Unimail-Adresse gesendet. Bitte nehmen Sie im eigenen Interesse Ihre Verantwortung wahr, Benachrichtigungen zu Abgabefristen, Wiederholungsklausuren etc. rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen. Richten Sie ggf. eine E-Mail-Weiterleitung ein.
Für nähere Erläuterungen zum Vorgehen bei Nichtbestehen verweisen wir auf das Merkblatt zu Prüfungen.
Informationen zur Anmeldung Abschlussmodul BAEx/MAEx
Zeitpunkt der Anmeldung:
Sie können sich jederzeit zum Abschlussmodul anmelden, sobald Sie die studiengangsspezifischen Anmeldevoraussetzungen erfüllen.
Welche studiengangsspezifischen Anmeldevoraussetzungen gibt es?
BA Philosophie (Modul BAEx):
- Studierende, die ihr Philosophiestudium ab WS 14/15 aufgenommen haben, müssen mindestens die Module BA1-BA5, BAP und eines der Vertiefungsmodule BA6 oder BA7 erfolgreich abgeschlossen haben, bevor sie sich zum Abschlussmodul anmelden können.
- Bei Studierenden, die ihr Philosophiestudium vor WS 14/15 aufgenommen haben, muss die Anmeldung zum Abschlussmodul zu dem Semester erfolgen, das auf das Absolvieren des letzten Hauptfach-Moduls folgt. Sie müssen sich also jetzt anmelden, wenn der erste Hausarbeitstermin des letzten Moduls noch in dieser vorlesungsfreien Zeit liegt.
MA Philosophie (Modul MAEx):
- Die Anmeldung zum Abschlussmodul kann erst und muss dann erfolgen, wenn alle anderen Module MA1-MA3 erfolgreich abgeschlossen worden sind.
Mit "abgeschlossen" ist gemeint, dass alle Begleitveranstaltungen sowie die Prüfungsleistung bewertet und bestanden worden sind.
Anmeldung
Was muss vor der Anmeldung organisiert werden?
- Erforderlich sind sämtliche Leistungsnachweise der vorhergehenden Modulen im Fach Philosophie. Sie sollten rechtzeitig damit anfangen, alle Leistungsnachweise Ihres Studiums zu sammeln bzw. zu schauen, ob alle Leistungen in Ihrem STiNE-Konto verbucht sind (bzw. für Studierende nach alter Ordnung, ob alle Scheine vorliegen).
- Informieren Sie sich im Studienbüro, wer für die Erst- und Zweitbegutachtung infrage kommt. Prüfen Sie, ob die gewünschten Prüfer:innen berechtigt sind, die Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang abzunehmen. Bitte beachten Sie dafür die Übersicht mit den zulässigen Prüfer:innenkombinationen für Abschlussarbeiten am Philosophischen Seminar.
- Holen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer gewünschten Erst- und Zweitgutachter:in ein (per E-Mail). Gegebenenfalls besprechen Sie mit dem Studienbüro, ob die gewünschten Prüfer:innen berechtigt sind, Ihre Abschlussprüfung abzunehmen.
- Besprechen Sie das Thema mit Ihrem bzw. Ihrer Betreuer:in.
Wie melde ich mich zum Abschlussmodul an?
Wenn Sie Ihre Prüfer:innen gefunden haben und das Thema endgültig besprochen haben, füllen Sie das Formular Zulassungsantrag aus. Dazu müssen Ihre Prüfer:innen bestätigen, dass Sie Ihre Abschlussarbeit begutachten werden und Ihr:e Betreuer:in gibt Ihnen Ihr Thema aus. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie per E-Mail im Studienbüro (philosophie"AT"uni-hamburg.de) ein und reichen das Original nach. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit. Bei BAEx beträgt die Bearbeitungszeit sechs Wochen und bei MAEx fünf Monate.
Hinweis: Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH), verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Was geschieht nach der Anmeldung?
- Sie werden unter Vorbehalt vom Studienbüro zum Abschlussmodul angemeldet. Sobald der Prüfungsausschuss Ihrem Zulassungsantrag stattgegeben hat, sind Sie vollständig zum Abschlussmodul angemeldet. Sie werden darüber benachrichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit bis Ende der Frist per E-Mail an philosophie"AT"uni-hamburg.de sowie an Ihre Gutachter:innen als PDF ein. Eine identische Druckfassung senden Sie im Anschluss per Post an das Studienbüro Philosophie. Bitte erfragen Sie selbständig bei Ihren Gutachter:innen, ob sie ebenfalls eine Druckfassung wünschen und kommen Sie gegebenenfalls dem Wunsch nach.
Informationen für Magisterprüfungen
Die Anmeldung zur Magisterprüfung im Hauptfach Philosophie erfolgt im Studienbüro bei der Sachbearbeitung für Prüfungsangelegenheiten.
Unterlagen
- Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung vorlegen müssen, können Sie dem Merkblatt zur Anmeldung entnehmen. Die erforderlichen Bescheinigungen zum Abschluss des Studiums entnehmen Sie der Magisterprüfungsordnung. Außerdem benötigen Sie zur Anmeldung einen Vordruck, der von allen Ihren zukünftigen Prüfern auszufüllen ist.
Anmeldung zur Abschlussarbeit/Kontakt
- Für die Anmeldung zur Magisterprüfung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Sachbearbeitung für Prüfungsunterlagen im Studienbüro.
- Bei Fragen rund um die Anmeldung zur Magisterprüfung lesen Sie bitte zunächst die Magisterprüfungsordnung.
- Anfragen per Mail senden Sie bitte grundsätzlich an philosophie"AT"uni-hamburg.de.
Anmeldung zur Abschlussklausur
Es gibt keine zentralen Klausurtermine mehr. Die Organisation und Anmeldung zu den Klausurterminen läuft über das Studienbüro Philosophie. Bitte melden Sie sich ca. drei Wochen vor dem beabsichtigten Termin bei uns. Wir benötigen von Ihnen für die Anmeldung zur Klausur im Fach Philosophie folgende Angaben:
- Ihre Matrikelnummer
- Ihre Haupt- und Nebenfächer und
- die Namen der beiden (!) Gutachter für die Philosophieklausur
Sie sollten sich vor der Anmeldung mit dem Prüfer über die Themen und die Benutzung von Hilfsmitteln verständigt haben.
Verfahren bei Plagiaten
Alle schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die Studierende während ihres Studiums einreichen, müssen selbständig verfasst werden. Zitate, Paraphrasen sowie die Übernahme von fremden Gedanken müssen eindeutig nach den Regeln wissenschaftlicher Dokumentation gekennzeichnet werden, d.h. es muss jeweils ein bibliographischer Verweis auf die benutzte Literatur bzw. andere Quellen eingefügt werden. Dazu reicht es nicht aus, die verwendete Literatur oder auch Internetseiten im Literaturverzeichnis aufzuführen; jede Stelle muss in einer Weise gekennzeichnet sein, die eindeutig zu erkennen gibt, was genau in welchem Umfang zitiert oder dem Inhalt nach übernommen wurde. Jede Nicht-Kennzeichnung von unmittelbaren und mittelbaren Übernahmen stellt geistigen Diebstahl dar. Die Nutzung nicht gekennzeichneter unmittelbarer oder mittelbarer Übernahmen von Gedanken und Texten Anderer zum Nachweis vorgeblich eigener Leistungen wird als Betrugsversuch gewertet.
Im Internet und anderen Quellen kursieren fertige Hausarbeiten oder andere Informationen, die ihnen vermeintlich die Arbeit erleichtern. Copy and Paste – so schnell scheint ein brauchbarer Text zusammen gestellt. Lassen Sie sich nicht verführen, denn Sie betrügen damit nicht nur die Dozenten, sondern auch sich selbst. Gerade im Philosophiestudium kommt es darauf an, seinen eigenen Kopf zu gebrauchen.
Stellen die Prüfenden einer schriftlichen Arbeit fest, dass die Arbeit wegen Plagiaten eine Täuschung darstellt, wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Exmatrikulation
Studierende können aus verschiedenen Gründen (s. a. § 42 HmbHG und § 7 Immatrikulationsordnung) exmatrikuliert werden, u. a. auf eigenen Antrag oder aufgrund des endgültigen Nichtbestehens von Prüfungsleistungen.
Bitte informieren Sie sich über die Modalitäten einer Exmatrikulation auf eigenen Antrag auf der entsprechenden Seite des Service für Studierende.
Folgen einer Exmatrikulation auf eigenen Antrag
Ausstehende Prüfungsteile
Studierende, die sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, behalten grundsätzlich ihr Prüfungsrecht, unterliegen jedoch keiner weiteren Prüfungspflicht.
Für Bachelor-Studierende bedeutet dies, dass sie ausstehende Modulprüfungsleistungen nach ihrer Exmatrikluation noch erbringen können, aber nicht erbringen müssen.
In der Praxis ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der oder die Exmatrikulierte spätestens dann auf sein Prüfungsrecht verzichtet hat, wenn er oder sie
- eine Prüfungsleistung, zu der er oder sie berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, nicht zum vorgesehen Prüfungstermin erbringt, oder aber
- eine erforderliche Anmeldung zu einer Prüfung nicht spätestens 2 Jahre nach seiner oder ihrer Exmatrikulation vornimmt.
Erneute Immatrikulation
Studierenden, die sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, sich zu einem späteren Zeitpunkt im selben Studiengang wieder zu immatrikulieren. Dabei ist grundsätzlich wieder ein Zulassungsverfahren durchzuführen.
In besonders bestimmten Fällen (u.a. wenn eine Exmatrikulation wg. Auslandsstudium oder wegen einer sozialen Notlage vorlag) ist eine erneute Immatrikulation jedoch ohne erneute Zulassung möglich. Informieren Sie sich hierzu beim Service für Studierende.
Folgen einer Exmatrikulation wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung
Versagung der Fortführung des Studiums
Nach § 44 HmbHG ist Studierenden, die eine Hochschulabschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben, die Fortführung des Studiums im Studiengang zu versagen.
Können Sie den Studiengang nicht wechseln, oder tun sie dies nicht, sind sie zu exmatrikulieren.
Bitte beachten Sie, dass bei Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule grundsätzlich zu erklären ist, ob der Studienbewerber im selben oder in einem verwandten Studiengang immatrikuliert war oder ist. Liegt eine Exmatrikulation wegen Versagung der Fortsetzung des Studiums vor, wird grundsätzlich auch an jeder anderen deutschen Hochschule keine Zulassung bzw. Immatikulation erfolgen.
Die Folge einer Exmatrikulation wegen des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung in einem Studiengang ist also faktisch, das Fach des Studiengangs bundesweit nicht mehr studieren zu können.