Prüfungsausschuss
Der Fachbereich Philosophie verfügt über einen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge des Philosophischen Seminars und des Instituts für Jüdische Philosophie und Religion. Die Zusammensetzung der Mitglieder und der Umfang der Beschäftigung des Prüfungsausschusses werden durch §7 der Prüfungsordnungen geregelt.
- Mitglieder Prüfungsausschuss hier
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss ist gemäß § 63 Abs. 1 des Hamburger Hochschulgesetzes für die (der Regelstudienzeit und der Prüfungsordnung entsprechende) Organisation von Prüfungen zuständig. Er ist durch die jeweiligen Ordnungen gebunden und legt diese aus. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Prüfungsausschusses, Entscheidungen zu den Bestimmungen der Prüfungsordnungen zu treffen und ihre Ausführung zu überwachen.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen (Prüfungsversuche, Krankmeldungen, Bearbeitungszeiten) finden Sie bitte in diesem Merkblatt.
Bitte beachten Sie auch die spezifischen Informationen zu Prüfungen am Fachbereich.
Anträge
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der folgenden Vorlagen zu stellen:
- Rücktritt vom Prüfungsversuch einer Modulabschlussprüfung
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Für Hausarbeiten und Klausuren haben Sie bis zu zwei Wiederholungsversuche.
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Bei dem Rücktritt von Klausurterminen gilt der nächste Wiederholungstermin als Ersatztermin.
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Die Bearbeitungszeit für einen gegebenen Hausarbeits-Prüfungsversuch kann nicht verlängert werden. Wenn Sie die Bearbeitungszeit für eine Hausarbeit wegen Krankheit nicht einhalten können und sich erfolgreich krankmelden, bekommen Sie anstelle des ursprünglichen Prüfungsversuchs einen neuen Prüfungsversuch und ein neues Thema
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- Rücktritt/Verlängerung der Bearbeitungsfrist bei Abschlussarbeiten (BAEx/MAEx)
- Anerkennung
- NEU! Bei Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen Sie parralel bei STiNE (unter "Anträge") ein elektronisches Formular ausfüllen und abschicken. Nur wenn der ausgefüllte Online-Antrag vorliegt, kann die Anerkennung im Leistungskonto verbucht werden.
- Anerkennung für Lehramt Studierende
- Einstufung ins höhere Fachsemester
- Allgemeiner Antrag (bitte verwenden, wenn die anderen Vorlagen nicht zutreffen)
Bei allgemeinen Anträgen formulieren Sie ihr Anliegen bitte deutlich und begründen Sie die beantragte Maßnahme sorgfältig.
Bitte besprechen Sie Anträge zu Anerkenung und Einstufung ins höhere Fachsemester sowie allgemeine Anträge mit der Studienberatung und reichen Sie sie bis zur Aufhebung der Kontaktbeschränkungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben als Scan oder Foto per E-Mail an philosophie@uni-hamburg.de (philosophie"AT"uni-hamburg.de)ein. Krankmeldungen senden Sie bitte direkt und unverzüglich einschließlich eines ärtztlichen Attests an philosophie"AT"uni-hamburg.de
Nachdem über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie via E-Mail Bescheid.
Achtung: Anträge per E-Mail werden während der geltenden Kontaktbeschränkungen digital bearbeitet! Bitte immer die Vorlagen verwenden!
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die unvollständig oder nicht fristgerecht gestellt sind, grundsätzlich unwirksam sind.
Der Prüfungsausschuss tagt i.d.R. monatlich. Den Termin der nächsten Sitzung finden Sie rechts.
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und alle organisatorisch daran beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Prüfungsausschuss tagt nicht-öffentlich.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Als Studierende haben Sie die Möglichkeit die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen zu beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, sind Sie vom Besuch des angegebenen Moduls bzw. einzelner Modulteile befreit.
Bitte besprechen Sie Ihren Antrag in der Studienberatung. Die Originale der Leistungsnachweise sind der Studienberatung vorzulegen; Kopien der Leistungsnachweise mussen dem Antrag beiliegen.
- Für Anerkennungen verwenden Sie bitte diese Vorlage.
- NEU! Bei Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen Sie parralel bei STiNE (unter "Anträge") ein elektronisches Formular ausfüllen und abschicken. Nur wenn der ausgefüllte Online-Antrag vorliegt, kann die Anerkennung im Leistungskonto verbucht werden.
Reichen Sie uns den von Ihnen und der Studienberatung vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt Nachweisen im Studienbüro z.H. an den Prüfungsausschuss ein.
Anerkennungen beim Studienortswechsel / Einstufungen ins höhere Fachsemester
Sie haben vor den Studienort zu wechseln und wollen wissen, was Ihnen im Rahmen Ihres Philosophiestudiums an der Universität Hamburg alles angerechnet werden kann? Vorabeinschätzungen sind möglich! Wenden Sie sich hierzu bitte so ausführlich wie möglich mit entsprechenden Nachweisen oder Leistungsbeschreibungen per Email an die Studienberatung. Den Antrag stellen Sie dann erst, wenn die Immatrikulation erfolgt ist.
Prüfungsversuche und Abgabefristen
Für Hausarbeiten und Klausuren haben Sie bis zu zwei Wiederholungsversuche.
Die Bearbeitungszeit für einen gegebenen Hausarbeits-Prüfungsversuch kann nicht verlängert werden. Wenn Sie die Bearbeitungszeit für eine Hausarbeit wegen Krankheit nicht einhalten können und sich erfolgreich krankmelden, bekommen Sie anstelle des ursprünglichen Prüfungsversuchs einen neuen Prüfungsversuch und ein neues Thema.
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (BAEx/MAEx) kann hingegen im Krankheitsfall verlängert werden. Studierenden bleibt offen, ob sie eine Fristverlängerung beantragen oder ob sie vom Prüfungsversuch zurücktreten.
Weitere Informationen zu Prüfungsversuchen und Bearbeitungszeiten finden Sie in diesem Merkblatt des Prüfungsausschusses.