FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Ihrem Studium, die sich im Universitätsalltag immer wieder stellen. Wenn Sie nähere Auskünfte suchen, besuchen Sie bitte auch unsere Webseiten zum Vorlesungsverzeichnis, zum Studienangebot, zur Studienorganisation, zum Studieren im Ausland, zu den Bibliotheken oder wenden Sie sich an die Studienberatung.
Beratung
Wer berät mich bei Fragen zur Studienorganisation oder zu Anträgen?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Anträgen und zur Studienorganisation per E-Mail(beratung.philosophie"AT"uni-hamburg.de) an die Studienfachberatung. Es stehen Ihnen Berater*innen zur Verfügung. Die Kontaktadressen Studienberatung.
Wie kann ich mich in ein höheres Fachsemester im Fach Philosophie einstufen lassen?
Sie können einen Antrag auf Einstufung ins höhere Fachsemester stellen. Besprechen Sie Ihren Antrag zunächst mit der Studienberatung. Danach können Sie den Antrag unter Verwendung der Vorlage Einstufung ins höhere Fachsemester per E-Mail an philosophie"AT"uni-hamburg.de einreichen.
Ist ein Doppelstudium in Philosophie möglich?
Ein Doppelstudium ist keine Regeloption.
Es besteht kein Anspruch auf ein Doppelstudium.
- Ein Doppelstudium wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.
- Es wird nur gewährt, wenn ein ordnungsgemäßes und überschneidungsfreies Studium gewährleistet ist.
- Die Nachweis- und Begründungspflichten liegen beim Bewerber.
- Der Fachbereich Philosophie bestätigt lediglich, ob im Falle der Bewilligung der Antrag des Bewerbers ein ordnungsgemäßes und überschneidungsfreies Studium gewährleistet ist.
Insbesondere gilt: Keine ausreichende Begründung ist, dass der Bewerber ein Doppelstudium wünscht oder für sinnvoll hält. Beratung durch die Studienberatung.
Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen im Prüfungsverfahren
- Studieren mit Beeinträchtigung
- Beratungsmöglichkeiten
- Antragsformular Nachtragsausgleich
- FAQ - Studieren mit Beeinträchtigungen
Studieren mit Kind - Familienbüro
Campus-Center Universität Hamburg
Anmeldung zu Veranstaltungen
Leitfaden zur Anmeldung zu Veranstaltungen
Den Leitfaden finden Sie hier
Ich habe die Anmeldephase verpasst. Was soll ich tun?
Sie können sich auch in der Nachmeldephase sowie der Ummelde- und Korrekturphase zu Veranstaltungen anmelden, falls noch Plätze frei sind. Bitte achten Sie bei der Anmeldung Ihrer Veranstaltungen immer darauf, diese im richtigen Modul zu belegen.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Nachteilsausgleich habe (aufgrund von chronischen Erkrankungen/Behinderungen/Kindererziehung/Pflege von Angehörigen) und damit Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu Veranstaltungen habe?
Wenn Sie einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung haben, ist der Anspruch vor der Anmeldung zu Veranstaltungen anzugeben. Melden Sie sich vor Beginn der Anmeldephase beim Studienbüro und nennen Sie Ihre gewünschten Veranstaltungen sowie die Module, in denen Sie die Veranstaltungen belegen möchten. Wenn Sie erst nach Ende der Anmeldephase ihren Anspruch angeben, kann ihm unter Umständen nicht mehr entsprochen werden. Siehe FAQ
Ich weiss nicht, in welchem Modul ich die Veranstaltung angemeldet habe.
Wenn und nur wenn Sie die Veranstaltung im Rahmen eines Moduls belegen, in dem Sie bereits zur Prüfung angemeldet sind, können Sie die in dem Modul belegten Veranstaltungen in STiNE einsehen. Klicken Sie dazu bitte zunächst in Ihrem STiNE-Konto auf den Reiter Studium. Wählen Sie dann im Menü links unter Prüfungen Teilleistungen aus. Sie können dann für jedes ausgewählte Semester sehen, in welchen Modulen Sie in diesem Semester zur Prüfung angemeldet sind. Ganz rechts findet sich nun für jedes angezeigte Modul das grau hinterlegte Kästchen Prüfungen. Wenn Sie es anwählen, können Sie die Veranstaltungen sehen, die Sie in diesem Modul belegen.
Kann ich Lehrveranstaltungen aus dem Freien Wahlbereich oder dem Studium Generale in eines meiner Module verschieben lassen?
Dies nicht möglich ist. Nach Ablauf der Anmeldephasen ist der Anmeldekontext verbindlich und kann auch nachträglich nicht geändert werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage dazu in den Prüfungsordnungen.
Was mache ich, wenn ich mich versehentlich doppelt zu einer Veranstaltung angemeldet habe?
Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine Nachricht an philosophie"AT"uni-hamburg.de. Vergessen Sie bitte nicht, die Nummer der betreffenden Veranstaltung, den zugeordneten Modulbaustein und Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Wieso wird meine Anmeldung zu einer Veranstaltung abgelehnt, obwohl noch Plätze verfügbar sind?
STiNE akzeptiert pro Modulbaustein nur eine Veranstaltung. Sollten Sie also beispielsweise zwei Vorlesungen im Rahmen eines Moduls gewählt haben, obwohl nur eine Vorlesung vorgesehen ist, lehnt STiNE die zweite Anmeldung automatisch ab. Beachten Sie ferner, dass es für B.A. Studierende im Hauptfach bzw. für M.A. Studierende begleitende Seminare und Kernseminare (Prüfungsveranstaltung) gibt. Diese werden bei der Anmeldung in unterschiedlichen Listen angezeigt. Das erkennen Sie an den Überschriften der Listen. Achten Sie unbedingt auf diese Überschriften. Ansonsten wird es auch hier passieren, dass wenn Sie z.B. zwei Kernseminare wählen, STiNE automatisch die Anmeldung zu einem davon ablehnt.
Die Modulübersichten finden Sie hier.
Erstsemester
Orientierungseinheit
OE-Präsentation
Herzlich willkommen an der Uni Hamburg und im Philosophischen Seminar!
Wir freuen uns, Sie als Studentinnen und Studenten an unserem Philosophischen Seminar begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen natürlich trotz der besonderen Umstände durch den Coronavirus einen guten Start in das erste Semester ermöglichen.
Damit Sie sich schnell und ohne Probleme an der Uni und im Philosophischen Seminar einleben,
findet für alle Studienanfänger*innen vor Vorlesungsbeginn eine Orientierungseinheit (kurz: OE) statt.
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und der sich schnell verändernden Situation kann es zu Änderungen kommen, aber die OE findet mit wenigen Ausnahmen in Präsenz statt. Die Zoom-Links für diejenigen Veranstaltungen, die über Zoom angeboten werden, können Sie dem Wochenplan entnehmen.
Sie werden per E-Mail von Ihren OE-Tutor*innen eingeladen und alle wichtigen Informationen zum Ablauf der digitalen OE erfahren.
Sollten Sie bis 3.10.2022 keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei: philosophie"AT"uni-hamburg.de
Es wird dringend empfohlen an der OE teilzunehmen.
In der OE...
... lernen Sie Ihre Lehrenden, Ihr Institut bzw. Seminar und Ihre Kommiliton*innen kennen.
... werden Sie über Ihre Prüfungsordnung und Veranstaltungsarten sowie -inhalte informiert.
... erstellen Sie zusammen mit Ihren OE-Tutor/innen Ihren Stundenplan.
... erhalten Sie eine Einführung in STiNE und melden sich zu Ihren Veranstaltungen an.
... bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen an der Universität und dem Campus
Fragen zu STiNE
Ich kann mich über STiNE zu keinen Lehrveranstaltungen anmelden
Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich terminlich in der Anmeldephase befinden. Die allgemeinen Anmeldephasen finden Sie hier oder über www.stine.uni-hamburg.de.
Warum kann ich in STiNE meine LPs für erbrachte Leistungen nicht sehen?
Wenn Ihre erbrachte Leistung nicht in STiNE angezeigt wird, hat dies gewöhnlich einen der beiden folgenden Gründe:
- Sie haben das Modul, in dem Sie die Leistung erbracht haben, zwar abgeschlossen, aber die Lehrperson hat noch keine Note eingetragen. Die Lehrenden sind für das Eintragen von Noten und Bestätigungen von Studienleistungen innerhalb Ihrer Veranstaltung verantwortlich. Wenden Sie sich daher direkt an die Lehrperson. Sie tragen auch ein, dass Studienleistungen für den Optionalbereich oder das Studium Generale erbracht wurden.
Hinweis: Die Lehrperson kann Noten oder Studienleistungen nur dann eintragen, wenn die Studierenden im richtigen Kontext angemeldet sind, d.h. nur wenn die belegte Veranstaltung im richtigen Modul bzw. im Optionalbereich hängt und die Studierenden in der Veranstaltung zur Prüfung bzw. Studienleistung angemeldet sind. - Sie können die erbrachte Leistung nicht sehen, da Sie das Modul noch nicht abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass Leistungspunkte für Begleitveranstaltungen erst dann in STiNE sichtbar sind, wenn das gesamte Modul – d. h. die Prüfungsveranstaltung sowie sämtliche Begleitveranstaltungen – erfolgreich abgeschlossen ist, i. d. R. also erst, wenn die Hausarbeitsnote eingetragen wurde.
Wie melde ich mich in STiNE um?
Sie können sich in der terminlich festgelegten Ummelde- und Korrekturphase ummelden.
Die allgemeinen Anmeldephasen finden Sie hier oder über www.stine.uni-hamburg.de.
Ich kann mich über STiNE nicht ab- oder ummelden.
Wenn Sie sich in STiNE nicht ab- oder ummelden können, hat dies (in der Regel) einer der beiden folgenden Gründe:
- Sie befinden sich nicht in der Ummelde- oder Korrekturphase. Die allgemeinen Anmeldephasen finden Sie hier oder über www.stine.uni-hamburg.de.
- Sie sind bereits zur Prüfung oder Studienleistung in einer Veranstaltung angemeldet, von der Sie sich abmelden wollen. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst über "Prüfungen" von der Prüfung oder Studienleistung abmelden. Danach können Sie sich auch von der zugehörigen Veranstaltung abmelden.
Abschlussmodul BAEx/MAEx
Ab wann kann ich meine BA/MA Arbeit beginnen?
Machen Sie sich vor der Anmeldung zum Abschlussmodul Gedanken über das Thema Ihrer Abschlussarbeit. Im Anschluss suchen Sie Prüfende, die bereit (und befugt!) sind, Ihre Abschlussarbeit zu begutachten. Sie müssen sowohl die erstprüfende als auch die zweitprüfende Person bei der Anmeldung angeben. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die gewünschte Person prüfberechtigt ist, beachten Sie bitte die Übersicht der zulässigen Prüfer:innenkombinationenen für Abschlussarbeiten am Fachbereich Philosophie oder kontaktieren Sie bei Rückfragen das Studienbüro(philosophie"AT"uni-hamburg.de).
Für Studierende, die sich zum Abschlussmodul anmelden, gilt:
Sobald Sie sich mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer fest auf ein Thema geeinigt haben, gibt Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer Ihnen das Thema aus. Mit der Themenausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Für die Themenausgabe müssen Sie den Zulassungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro einreichen.
Allgemein gilt:
Mit Themenausgabe beginnt die Bearbeitungszeit.
Für die BA-Arbeit im Modul BAEx haben Sie eine Bearbeitungsfrist von 6 Wochen.
Für die MA-Arbeit im Modul MAEx haben Sie eine Bearbeitungsfrist von 5 Monaten.
Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF per E-Mail an philosophie"AT"uni-hamburg sowie an Ihre Prüfenden. Der Eingang Ihrer E-Mail ist ausschlaggebend für die Wahrung der Frist. Im Nachgang geben Sie eine identische gedruckte und gebundene Fassung Ihrer Abschlussarbeit im Studienbüro ab. Erfragen Sie bitte eigenständig bei Ihren Prüfenden, ob sie eine gedruckte Fassung wünschen und kommen Sie ggf. dem Wunsch nach.
Hinweis: Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH), verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Wir empfehlen Ihnen, sich ausführlich über das Verfahren auf unserer Homepage zu informieren. Die Informationen finden Sie unter Informationen zur Anmeldung Abschlussmodul BAEx/MAEx.
Rund um Ihre Prüfungen
Bitte beachten Sie das Merkblatt Prüfungsausschuss.
Nichteinhalten von Prüfungsterminen:
Siehe Merkblatt Prüfungsausschuss.
Wie sind die Prüfungen geregelt?
Aktuelle Informationen und Regelungen zu Prüfungen finden Sie unter Ihre Prüfungen.
Welche Veranstaltungen habe ich in diesem Semester für ein Modul gewählt?
Wenn Sie bei STiNE auf Teilleistungen klicken, können Sie in der Zeile, in der das Modul steht, rechts auf „Prüfungen“ klicken. Dann werden Ihnen alle Veranstaltungen angezeigt, die Sie innerhalb dieses Moduls belegt haben.
Wie melde ich mich zu Modulprüfungen an?
Für Modulprüfungen in den Modul BA1-BA3 sind Sie automatisch angemeldet, sobald Sie die Studienleistungen für die erforderlichen Lehrveranstaltungen erbracht haben. Zu Prüfungen in den Modulen BA4-BA7 melden Sie sich in der 7. Vorlesungswoche über STiNE an. Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie unter dem Punkt Informationen zu den Hausarbeiten in den Seminaren hier. Bitte befolgen Sie bei der Anmeldung zur Modulprüfung unsere Schritt für Schritt Anleitung.
Wie reiche ich Hausarbeiten ein?
Bitte senden Sie Hausarbeiten mit dem Betreff „Prüfungsleistung Modul XX, LV-Nr. NN“ an die zuständige Lehrperson. Vergessen Sie nicht, eine unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung beizufügen.
Wie lang muss meine Hausarbeit sein?
Hier finden Sie die Liste für die Länge der Hausarbeiten laut den jeweils geltenden FSBs.
Wann sind die Prüfungstermine?
Informationen zu Prüfungsterminen finden Sie unter Prüfungstermine / zentrale Wiederholungstermine.
Abgabe- und Wiederholungstermine werden bei der persönlichen Modulanmeldung festgelegt. Die Teilnahme an den Klausuren und Wiederholungsterminen ist verpflichtend, sofern Sie die Studienleistungen erfüllt haben.
Was passiert, wenn ich einen Prüfungstermin verpasse oder einen Termin für eine Hausarbeit nicht einhalten kann?
Ganz allgemein gilt: Verpassen Sie einen Prüfungstermin, dann sind Sie durch den Prüfungsversuch an diesem Termin gefallen.
Wenn Sie den ersten Klausurtermin unentschuldigt verpassen, haben Sie den ersten Prüfungsversuch nicht bestanden. In STiNE wird daraufhin die Note 5,0 eingetragen. Es gibt allerdings zwei weitere Klausurtermine (Prüfungsversuche). Wenn Sie die Prüfung beim zweiten oder dritten Versuch bestehen, sehen Sie (nach einer Bearbeitungszeit) in STiNE die Note für den bestandenen Prüfungsversuch. Bei per Attest belegter Krankheit wird der verpasste Prüfungsversuch nicht gezählt. Bitte informieren Sie bei Verpassen eines Klausurtermins unbedingt die entsprechende Lehrperson und reichen Sie unverzüglich einen Antrag auf Rücktritt beim Prüfungsausschuss ein.
Wenn Sie den ersten oder zweiten Abgabetermin für eine Hausarbeit verpassen, haben Sie die Möglichkeit, die Hausarbeit zum dritten Abgabetermin abzugeben. Falls Sie die Frist für die Abgabe der Hausarbeit über die drei Abgabetermine hinaus aus triftigen Gründen nicht einhalten können, stellen Sie einen Antrag auf Rücktritt von der Modulprüfung an den Prüfungsausschuss. Bei Krankheit muss zudem ein Attest eingereicht werden. Ein neuer Prüfungsversuch zieht ein neues Thema nach sich.
Siehe Merkblatt zu Prüfungen.
Muss der/die Studierende dem Prüfungsausschuss melden, dass der erste/zweite Versuch als nicht bestanden gilt, oder reicht es, dies mit dem Lehrenden zu besprechen?
Studierende müssen sich nur dann beim Prüfungsausschuss melden, wenn sie einen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen wollen. Bei versäumten/nicht bestandenen Klausuren müssen sich Studierende selbständig über Wiederholungstermine informieren. Bei Nicht-Abgabe einer Hausarbeit müssen Studierende ihre Lehrenden kontaktieren, um ein neues Thema zu besprechen.
Wie kann ich mich von einer Klausur abmelden?
Klausuren und andere Modulprüfungen sind nach der Anmeldung grundsätzlich verbindlich. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Allerdings haben Sie die Option des Rücktritts von einer Prüfung, wenn dieser unverzüglich dem Prüfungsausschuss angezeigt wird. Hierzu ist ein begründeter formaler Antrag auf Rücktritt beim Prüfungsausschuss zu stellen. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt keine Abmeldung von der Modulprüfung ist, sondern einen neuen Prüfungstermin nach sich zieht.
Bitte verwenden Sie dafür den Antrag auf Rücktritt von Modulabschlussprüfungen.
Gibt es Kulanzregelungen für den Rücktritt von Prüfungen?
Nein. Jeder Rücktritt von einer Prüfung muss wohlbegründet sein, um anerkannt zu werden.
Wer kann Prüfer bei bei BA-Arbeiten und MA-Arbeiten sein?
Bitte beachten Sie dafür die Übersicht der zulässigen Prüfer:innenkombinationen für Abschlussarbeiten am Fachbereich Philosophie.
Krankheit & Beurlaubung
Was ist zu tun, wenn ich an einem Prüfungstermin krank bin?
Bitte reichen Sie umgehend unter Verwendung der Vorlage Rücktritt von Modulabschlussprüfung einen Antrag auf Krankmeldung mit beigefügtem Attest beim Prüfunsgausschuss ein. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, werden Sie für diesen Prüfungsversuch entschuldigt und zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.
Was ist zu tun, wenn ich eine Beurlaubung/Urlaub vom Studium beantragen möchte?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Campus Center auf.
Wo erhalte ich Hilfe, Unterstützung und Psychologische Beratung
Offene Sprechstunde der Psychologischen Beratung für Studierende.
Anträge an den Prüfungsausschuss stellen
Wie kann ich Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Bitte stellen Sie unter Verwendung der Vorlage Antrag auf Anerkennung einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen beim Prüfungsausschuss. Besprechen Sie bitte zuvor Ihren Antrag mit der Studienberatung. Nachweise über die anzuerkennenden Leistungen müssen der Studienberatung im Original vorliegen. Für den Antrag genügt eine Kopie.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Wo finde ich das Formular für einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Formulare für Anträge an den Prüfungsausschuss finden Sie unter Formulare.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht gestellt werden, nicht behandelt werden.
Sollen Leistungen für an der Universität Hamburg besuchte Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die für den Fachspezifischen Wahlbereich geöffnet sind, muss kein Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bitte melden Sie sich stattdessen beim Prüfungsmanagement.
Wann findet die nächste Sitzung vom Prüfungsausschuss statt?
Sie finden den aktuellen Termin der nächsten Prüfungsauschuss-Sitzung auf der Seite des Prüfungsausschusses.
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Bitte besprechen Sie Ihren Antrag zunächst mit der Studienberatung.
Im Anschluss reichen Sie den Härtefallantrag unter Verwendung der Vorlage Allgemeiner Antrag per E-Mail an philosophie@uni-hamburg.de(pruefung.philosophie"AT"uni-hamburg.de) ein.
Formular für Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen für Lehramtsstudierende
- Antrag (inkl. Anlagen als Kopie) bitte nach vollständiger Bearbeitung an das ZPLA senden:
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, Bogenallee 11, 20144 Hamburg. - Studienleistungen die an anderen Universitäten absolviert wurden bzw. in anderen Studiengängen gem. §8 der Prüfungsordnung. Beantragen Sie alle Anerkennungen wenn möglich bis zum Ende des ersten Studienjahres an der Universität Hamburg.
- Falls Sie Leistungen aus einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft oder
für einen geisteswissenschaftlichen Teilstudiengang anrechnen lassen möchten, füllen Sie bitte zusätzlich in Ihrem STiNEAccount
das Formular „VI Fak. Erzwiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes“ oder das Formular „VI Fak.
Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes“ aus und tragen die Antragsnummer hier ein. - Sollte es sich um die Anerkennung einer Bachelor-/Masterarbeit handeln, reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie der anerkannten Arbeit zusammen mit dem Antrag ein. Eine Eintragung der Anerkennung in Ihrem Leistungskonto kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Zulassungsvoraussetzungen für Abschlussarbeiten regeln die jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge sowie die entsprechenden Fachspezifischen Bestimmungen.
Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen
Wo finde ich die Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen?
Prüfungsordnungen (PO) der Fakultät für Geisteswissenschaften sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) des Fachbereichs Philosophie finden Sie hier.
Änderung der Prüfungsordnung vom 17. November 2021 für Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
Änderung der Prüfungsordnung vom 17. November 2021 für Abschluss Master of Arts (M.A.)
Die Prüfungsordnung gibt den allgemeinen Rahmen für Ihr Studium an der Fakultät für Geisteswissenschaften vor. Die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) liefern Ergänzungen für Ihr jeweiliges Fach. Die einzelnen Abschnitte der FSBs geben dabei an, welche Paragraphen der PO sie näher bestimmen. In den FSBs finden Sie hauptsächlich Angaben zur Zusammensetzung Ihrer Module und Regelungen über den Aufbau Ihres Studiums.
Die Fakultät hat die Prüfungsordnungen aktualisiert und dort Regelungen zu elektronischen und Online-Prüfungen aufgenommen
Elektronische Prüfungen sind Präsenzprüfungen, bei denen die Prüfenden auf ein technisches (vulgo: elektronisches) Setting und Equipment zurückgreifen. Elektronische Prüfungen könnten etwa vorgefertigte Aufgabensequenzen sein, die auf einem lokalen IT-System vormodelliert sind und dann vor Ort an einem technischen Endgerät zu lösen sind, das der Prüfer bzw. die Prüferin vorgibt.
Online-Prüfungen sind all jene (konventionellen) Prüfungsformen, die statt in Präsenz online absolviert werden, z. B. mündliche Prüfungen per Zoom. Nach Einschätzung des Studiendekanats sind auch Take-Home Exams Online-Prüfungen, wenn sie als Ersatz für Klausuren stattfinden.
Die Unterscheidung zwischen elektronischen Prüfungen und Online-Prüfungen ist deshalb wichtig, weil die Teilnahme an einer Online-Prüfunge (im Gegensatz zur Teilnahme an einer elektronischen Prüfung) gemäß Hochschulgesetz und gemäß den geänderten Prüfungsordnungen freiwillig ist, was dadurch garantiert werden muss, dass alternativ eine Präsenzprüfung angeboten wird.
Wo finde ich die Modulübersicht?
Modulübersichten finden Sie hier.
Modulübersichten listen auf, aus welchen Veranstaltungen sich die Module zusammensetzen. Weitere Fragen zum Studium beantwortet Ihnen gerne die Studienberatung.
Ihre Examensphase
Ich bewerbe mich für einen weiterführenden Studiengang oder ich wechsle die Hochschule. Wie beantrage ich das Transcript of Records/das Zeugnis?
Das Transcript of Records wird Ihnen vom Studienbüro Philosophie ausgestellt. Bitte machen Sie sich mit den Informationen zu Ihrem Leistungskonto vertraut. Im Anschluss senden Sie eine formlose E-Mail an philosophie"AT"uni-hamburg.de mit der Bitte um Ausstellung des Transcripts.
Verschiedenes
Wie sind die Öffnungszeiten des Studienbüros?
Die aktuellen Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie bei den Studienbüro Nachrichten.
Kann ich mir als Tutor*in diese Tätigkeit anrechnen lassen?
Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Philosophie erkennt die Beschäftigung als Tutor*in (im Rahmen einer Einführungsvorlesung) mit Leistungspunkten im fachspezifischen Wahlbereich an. Dies gilt einmalig für das gesamte Studium und ausschließlich für Tutor*innen mit Hauptfach Philosophie. Bitte stellen Sie für die Anerkennung einen Antrag beim Prüfungsausschuss.
Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.