Die europäischen Länder schließen vermehrt ihre Hochschulen und Grenzen. Für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt oder ihr Praktikum nicht antreten können oder abbrechen müssen, gilt folgendes:
Abbruch des Aufenthalts: Wenn Sie den Aufenthalt abbrechen, werden die Tage gefördert, die Sie im Ausland verbacht haben. Um diese Förderung zu garantieren, benötigt das Erasmus-Büro eine Bestätigung über das Datum Ihres letzten Tages. Dies kann in Form des Conformation of Stay eingereicht werden oder eines E-Mail-Verlaufs mit der Gasthochschule, in dem das Datum des letzten Tages bestätigt wird. Sollte es Ihnen nicht möglich sein das Enddatum auf diese Weise zu besätigen, prüft das Erasmus-Büro, ob eine Abrechnung anhand von Flugtickets o.ä. möglich ist. Die E-Mail des Erasmus-Büros lautet: erasmus.geisteswiss"AT"uni-hamburg.de
Nicht-Antreten des Aufenthalts: Treten Sie den Aufenthalt nicht an, werden keine Förderungen ausgezahlt.
Was passiert mit entstanden Mehrkosten? Sollten Ihnen Mehrkosten in Form eines Reisetickets entstanden sein, dann reichen Sie dem Erasmus-Büro die Rechnung bitte ein und dieses prüft, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Dies gilt auch, wenn sie den Aufenthalt noch nicht angetreten sind, Ihnen aber trotzdem bereits Kosten entstanden sind.
Kann ich stattdessen das Sommersemester in Hamburg antreten? Sollten Sie vor Beginn des Sommersemester 20.04 wieder zurück in Hamburg sein oder noch gar nicht ausgreist sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Studienbüro auf, um zu klären, ob ein Besuch von Veranstaltungen möglich ist.
Kann ich Lehrveranstaltungen im Ausland als Online-Format absolvieren? Wenn Lehrveranstaltungen durch Online-Formate von Ihrer Gasthochschule angeboten werden, können diese angerechnet werden. Setzen Sie sich hierfür ebenso mit dem zuständigen Studienbrüo in Verbindung.