Hinweise für Lehrende
Die Lehrenden des Fachbereichs Philosophie finden hier alle wichtigen Informationen und Anleitungen rund um das Thema des Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement.
Wer oder was ist STiNE?
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden, Lehrenden, Prüfer:innen sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang.
Ich bin neu am Fachbereich. Wie bekomme ich einen STiNE-Account?
Voraussetzungen zur STiNE-Nutzung:
- Gültige Benutzer-Kennung (B-Kennung)
- Passwort
- 2-Faktor-Authentifizierung
Für den Support wenden Sie sich bitte direkt an das RRZ: https://www.rrz.uni-hamburg.de/beratung-und-kontakt/serviceline.html
Um Zugriff auf die Lehrveranstaltungen in STiNE zu bekommen, benötigen Sie die sogenannten Lehrendenrechte. Bitte senden Sie, unter Angabe Ihrer gültigen B-Kennung, eine E-Mail an philosophie"AT"uni-hamburg.de. Wir beantragen diese für Sie.
Wofür STiNE?
- Bereitstellung von Informationen und Lehrmaterialien
- Einsicht und Druck der Teilnehmer:innenlisten
- Versenden von Nachrichten an Teilnehmer:innen
- Eintrag von Bewertungen/Noten
- Verwalten des Studierenden-Status (aktiv/inaktiv)
Wo finde ich weitere Informationen zur Semesterverwaltung?
Das Studienbüro des Fachbereichs Philosophie bietet Handouts, Merkblätter und Formulare zu unterschiedlichen Themen.
Diese finden Sie unter "Downloads Merkblätter Handouts".
Informationen zu Lehrveranstaltungen
Wo finde ich meine Lehrveranstaltungen in STiNE?
Unter dem Reiter „Lehre“, in der Menüleiste von STiNE, finden Sie Ihre Lehrveranstaltungen. Bitte stellen Sie immer das aktuelle Semester ein.
Wie kann ich Kommentare und Literaturhinweise eingeben?
Bitte loggen Sie sich als Lehrperson in STiNE ein und wählen Sie die entsprechende Veranstaltung im korrekten Semester aus.
Nun können Sie den Reiter „Veranstaltungsbeschreibungen“ anklicken und die Veranstaltungsdaten bearbeiten. Im linken Feld klicken Sie den Eintrag (z.B. Kommentare/Inhalte) an, den Sie bearbeiten wollen. Bitte nach jedem Eintrag speichern.
Die Eingabe von Kommentaren, Literaturangaben etc. in STiNE ist bis kurz vor Veröffentlichung des Online-Vorlesungsverzeichnises möglich.
Die Online-Vorlesungsverzeichnisse in STiNE werden jeweils am 01.02. für das Sommersemester bzw. am 01.08. für das Wintersemester eines Jahres veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung sind keine Änderungen durch Lehrpersonen mehr möglich. Bitte beachten Sie die Hinweis-Mail des Studienbüros.
Weitere Details finden Sie in der Anleitung für die Erfassung von Kommentaren zu Lehrveranstaltungen.
Wo finde ich die Teilnehmerlisten?
Wählen Sie die Lehrveranstaltung mit dem korrekten Semester aus. Klicken Sie oben rechts auf „Teilnehmer“.
Sie erhalten die Studierendenliste Ihrer Lehrveranstaltung mit der Angabe aller angemeldeten und zugelassenen Teilnehmer:innen. Die „Erweiterte Liste“ zeigt Ihnen weitere Informationen zu den einzelnen Studierenden, z.B. den Studiengang.
Anmeldung von Studierenden zu Veranstaltungen.
Generell gilt:
Studierende müssen sich während der Anmeldephasen selbständig über STiNE zu den Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Die Anmeldephasen werden zentral festgelegt und auf der STiNE-Seite unter Anmeldephasen kommuniziert.
Das Studienbüro nimmt keine nachträglichen oder außerordentlichen Anmeldungen vor!
Wie kann ich den Studierenden in STiNE Material zur Verfügung stellen?
Um Dateien als Material zu Ihren Veranstaltungen hochzuladen und für die Studierenden verfügbar zu machen, gehen Sie wie folgt vor:
Wählen Sie unter „Lehre“ ⇒ „Veranstaltungen“ eine Veranstaltung aus.
Klicken Sie auf „Material hinzufügen“.
Füllen Sie die Felder aus, wählen Sie die hochzuladende Datei und klicken Sie auf „Speichern“.
Wie kann ich den Studierenden über STiNE eine Nachricht senden?
Sie können Nachrichten an die Veranstaltungsteilnehmer:innen senden (etwa bei ausfallenden Veranstaltungsterminen, Raumänderungen, etc.)
Wählen Sie eine Veranstaltung aus ⇒ Klicken Sie auf „Nachrichten“ ⇒ Klicken Sie auf „Neue Nachricht“ ⇒ Wählen Sie Adressaten (z.B. alle Teilnehmer der Lehrveranstaltung) aus ⇒ Geben Sie den Nachrichtentext ein ⇒ Klicken Sie auf „Senden“.
Aktiv-/Inaktiv-Status der Studierenden
Die Standardeinstellung für zu Veranstaltungen angemeldeter Studierender in STiNE ist „aktiv“.
Studierenden, die die Studienleistung nicht erfüllt haben, müssen auf „inaktiv“ gesetzt werden. Dadurch wird das Modul nicht abgeschlossen, und die Studierenden können in zukünftigen Semestern eine neue Lehrveranstaltung belegen.
Diese Änderung kann nur einmalig von der Lehrperson für die gesamte Veranstaltung durchgeführt werden. Änderungen können nur vom Studienbüro ausgeführt werden. Bitte schicken Sie eine E-Mail mit Lehrveranstaltungsnummer und -titel, Namen und Matrikel-Nr. des Studierenden und kurzer Begründung an philosophie@uni-hamburg.de.
Hinweis: Die Studierenden erhalten automatisch eine STiNE-Nachricht über die Inaktiv-Setzung.
Informationen zu Prüfungen
Wo finde ich meine Prüfungen in STiNE?
Wählen Sie den Menüpunkt „Prüfungen“ aus. Bitte achten Sie auf die Auswahl des Semesters.
Prüfungen können nur abgelegt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Studienleistungen) erfüllt sind.
Welche Prüfungsarten und -termine?
Bitte achten Sie bei der Festsetzung der Prüfungsarten auf die in den Prüfungsordnungen bzw. FSBs verbindlich definierten Prüfungsformen. Abweichende Prüfungsformen sind nicht zulässig.
Sobald die Prüfungstermine in STiNE hinterlegt sind, erscheinen diese auch in Ihrem STiNE-Account.
Wie rufe ich meine Prüfungslisten auf?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde. An dieser Stelle erfolgt auch die Noteneingabe (siehe unten).
Warum tauchen Studierende in der Teilnehmerliste, aber nicht in der Prüfungsliste auf?
Studierende, die sich im Rahmen des Fachspezifischen- oder Freien Wahlbereichs sowie im CDL (Studium Generale) angemeldet haben, müssen eine Studien- aber keine Prüfungsleistung ablegen, weswegen die Studierenden auf der Teilnehmer- und nicht in der Prüfungsliste auftauchen. Diese Studierenden erhalten ein „e“ für erbracht oder ein „ne“ für nicht erbracht.
Die Studierende können sich im Rahmen der Module für Begleit- oder Kernveranstaltungen anmelden. Bei Anmeldung zum Begleitveranstaltungen tauchen die Studierenden ebenfalls nicht in der Prüfungsliste auf. Sollte die Studienleistung nicht erbracht worden sein, muss die/der Studierende auf „inaktiv“ gesetzt werden.
Bei erfolgreichem Absolvieren der Studienleistung sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Warum gibt es manchmal mehrere Prüfungslisten für einen Prüfungstermin?
Die sog. „Prüfungsbündelung“ ist nicht immer möglich. Normalerweise werden die Prüfungslisten in STiNE automatisch zusammengelegt, wenn alle Angaben zu der konkreten Prüfung (Raum, Zeit, Prüfer:innen) übereinstimmen. Leider ist dies nicht immer der Fall und können sich unterschiedliche Prüfungslisten ergeben.
Welche Prüfungsunterlagen bekomme ich vom Studienbüro?
Protokollvorlagen erhalten Sie im Studienbüro.
Für mündliche Prüfungen finden Sie ein Protokollvordruck auch unter „Downloads Merkblätter Handouts“.
Für Klausurpapiere wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer.
Ein Studierender bittet um einen Nachteilsausgleich. Wie funktioniert das?
Gemäß §11 PO steht Studierenden mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zu, sofern sich aus der Behinderung bzw. Erkrankung ein Nachteil bei der Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen ergibt. Über solche NTA-Maßnamen muss individuell entschieden werden.
Mögliche Leistungen:
- Verlängerte Bearbeitungszeiten
- Zulassung von Unterbrechungen während der Klausur
- Durchführung der Prüfung in einem eigenen Raum
- Zulassung personeller oder technischer Unterstützung (z.B. Notebook mit Diktierprogramm)
- Änderung der Prüfungsform
Wir bitten die Studierenden, uns eine kurze Info zu senden, wenn sie den Nachteilsausgleich für anstehende Prüfungen anwenden möchten. Die Lehrenden werden entweder über das Studienbüro oder direkt durch die Studierenden über die beantragten Maßnahmen informiert.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Ein Studierender steht auf der Prüfungsliste, erscheint aber nicht zum Prüfungstermin bzw reicht die Leistung nicht fristgerecht ein?
Generell gilt: Studierenden müssen zu einer Prüfung angemeldet sein, d.h., sie müssen auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen. Diese Anmeldungen sind verbindlich.
Bitte setzen Sie in die STiNE-Prüfungsliste den Haken bei „abwesend“. Eine Nicht-Teilnahme, trotz Anmeldung, wird als „Fehlversuch“ und mit 5,0 bewertet. Bitte schreiben Sie uns eine kurze Mail(philosophie"AT"uni-hamburg.de), damit wir die Studierenden zu einer neuen (techischen) Püfungsrunde anmelden können.
Studierende können einen Antrag auf Rücktritt einreichen. Dies müssen die Studierenden unverzüglich beim Studienbüro einreichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
Was mache ich, wenn ein Studierender sich für eine Prüfung krank meldet?
Bitte verweisen Sie den Studierenden an das Studienbüro. Bei krankheitsbedingtem Fehlen zu einem angemeldeten Prüfungstermin muss unverzüglich ein ärztliches Attest im Studienbüro eingereicht werden. Für die Einreichung der Krankmeldung und des damit verbundenen Antrags auf Rücktritt von der Prüfung müssen die Studierenden das entsprechende Antrags-Formular verwenden.
Bitte setzen Sie in Ihrer Prüfungsliste bei dem Studierenden dennoch den Haken für „abwesend“, damit die Prüfungsliste vollständig abgeschlossen werden kann. Das Prüfungsmanagement korrigiert den Eintrag nach Einreichung des Attests im Studienbüro und trägt die Krankmeldung ein.
Hinweis: Dadurch, dass der/die Studierende an der Prüfung teilnimmt, erklärt er/sie durch konkludentes Handeln, dass er/sie prüfungsfähig ist.
Ein Studierender steht nicht auf der Prüfungsliste, erscheint aber zum Klausurtermin?
Generell gilt: Studierenden müssen zu einer Prüfung angemeldet sein, d.h., sie müssen auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen. Diese Anmeldungen sind verbindlich.
Bitte melden Sie sich im Studienbüro , wir prüfen die Umstände.
Welche Arten von Noten gibt es?
In der Prüfungsordnung sind die Bewertungssysteme für die einzelnen Module eines Studiengangs festgelegt. Es gibt zwei Arten von Bewertungssystemen für Prüfungsleistungen.
1) Prüfungsleistungen werden nicht differenziert benotet, sondern mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
2) Prüfungsleistungen werden differenziert benotet.
Die Bewertung von Prüfungsleistungen ist in PO § 15 geregelt:
(a) Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Prüfung, erfolgen; § 14 Absatz 10 Satz 2 gilt entsprechend. Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfer:innen festgesetzt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1 = sehr gut eine hervorragende Leistung
2 = gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
(b) Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.“
Wie gebe ich die Noten ein?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde.
- Bei Teilnehmer:innen, die nicht zur Prüfung erschienen sind, bitte „Abwesend“ anhaken.
- Bei Studienleistungen, die mit „bestanden (b)“ oder „nicht bestanden (nb)“ bewertet werden.
- Bei Prüfungen mit Benotung den Notenwert eingeben.
-> „Speichern“.
- Damit die von Ihnen eingegebenen Bewertungen veröffentlicht werden können, müssen Sie sie freigeben. -> „Freigeben“.
- Einzel- und Gesamtnotenfreigabe: In Abhängigkeit von den Einstellungen für die Prüfung können Sie die Bewertungen gesammelt für alle Prüfungsteilnehmer oder auch einzeln freigeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Bewertungen nach der Freigabe nicht mehr bearbeiten können.
Ich habe mich vertan und muss eine Note korrigieren. Warum geht das nicht?
Eine Notengebung kann nur das Prüfungsmanagement im Studienbüro rückgängig machen bzw. ändern. Bitte schicken Sie eine E-Mail mit den Angaben zur Prüfung (Veranstaltungs-Nr. und -Name, Prüfungstermin, Matrikel-Nr. und Name d. Studierenden) und kurzer Begründung der Änderung an philosophie"AT"uni-hamburg.de
Ich habe die Note eingegeben, aber der Studierende sagt, er könne sie nicht in seinem Leistungskonto sehen. Was soll ich tun?
Wenn Sie sicher sind, dass die Note in STiNE eingetragen und freigegeben ist, verweisen Sie den Studierenden bitte an das Studienbüro.
Downloads Merkblätter Handouts
Einführung in die Semesterverwaltung
Handout 1 STiNE Kommunikation (deutsch)
Handout 1 STiNE Communication (englisch)
Handout 2 STiNE Listen und Leistungen (deutsch)
Handout 2 STiNE Lists and Exam (englisch)
Erfassung von Kommentaren zu Lehrveranstaltungen (RRZ)
Merkblatt Prüfungsleistungen (deutsch)
Merkblatt/Inf. Sheet Type and Scope of Exam (englisch)
Weiterführende Informationen
Handreichungen des Referats Qualität und Recht
Die wichtigsten Handreichungen des Referats Qualität und Recht sind:
Anerkennung von extern erbrachten Leistungen
Widerspruchsverfahren (Informationen für Studierende)
Widerspruchsverfahren (Informationen für die Fakultäten)
Berechnung von Fristen
Modulhandbücher
Prüfungs- und Promotionsausschüsse
Studium im Teilzeitstatus
Einführung eines Studiengangs
Weiterentwicklung eines Studiengangs (Verfahren und Kriterien)
Einstellung von Studiengängen
Antwort-Wahl-Verfahren ("Multiple-Choice-Klausuren")
Prüfungsrechtlicher Umgang mit akuter Krankheit
Gestaltung und Erstellung von Abschlussdokumenten der Universität Hamburg
Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Täuschung in der Prüfung
Mutterschutzregelung für schwangere und stillende Studientinnen (Informationen für Fakultäten)
Mutterschutzregelung für schwangere und stillende Studientinnen (Informationen für Studentinnen)
Prüfungsberechtigung, Statusverhältnis und Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen
Nützliche Links
CampusCenter
Teilzeitstudium
Studieren mit Behinderung
Juniorstudium
OpenOLAT