Prüfungsausschuss
Der Fachbereich Philosophie verfügt über einen zentralen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge des Philosophischen Seminars, des Instituts für Liberal Arts & Sciences sowie des CHAI-Instituts. Die Zusammensetzung der Mitglieder und der Umfang der Beschäftigung des Prüfungsausschusses werden durch §7 der Prüfungsordnungen geregelt.
Der Prüfungsausschuss ist gemäß § 63 Abs. 1 des Hamburger Hochschulgesetzes für die (der Regelstudienzeit und der Prüfungsordnung entsprechende) Organisation von Prüfungen zuständig. Er ist durch die jeweiligen Ordnungen gebunden und legt diese aus. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Prüfungsausschusses, Entscheidungen zu den Bestimmungen der Prüfungsordnungen zu treffen und ihre Ausführung zu überwachen.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen (Prüfungsversuche, Krankmeldungen, Bearbeitungszeiten) finden Sie bitte in diesem Merkblatt.
Bitte beachten Sie auch die spezifischen Informationen zu Prüfungen am Fachbereich.