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Rauchverbot an der Universität Hamburg / am Philosophischen Seminar

Liebe Mitglieder, Angehörige und Besucher des Philosophischen Seminars,

zum 1. Januar 2008 tritt das „Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ in Kraft. Damit entfällt die bisherige Präsidiumsverfügung zum Nichtraucherschutz vom 6. November 2002 aufgrund höheren Rechts. Es tritt jedoch gleichzeitig eine Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidium und den Personalräten in Kraft, die die Anwendung des Gesetzes an der Universität Hamburg für alle Mitglieder, Angehörige und sonstige Nutzer (auch Besucher) verbindlich regelt. Die entsprechenden Dokumente (u.a. Rundschreiben der Präsidentin, Rundschreiben des Philosophischen Seminars) werden durch Aushang bekanntgemacht.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme,

  1. dass damit ein allgemeines und absolutes Rauchverbot in allen von der Universität Hamburg genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen einschließlich der Verkehrswege in Kraft tritt;

o        Dazu zählen auch alle Flächen, Räume und Verkehrswege des Philosophischen Seminars und des 10. Stocks des Philosophenturmes.

o        Dazu zählen auch alle Räume oder Büros, die überwiegend oder gar ausschließlich von Rauchern genutzt werden. Auch in diesen Räumen herrscht ein absolutes Rauchverbot.

  1. dass die Dienstvereinbarung die Einrichtung (oder Duldung) von Raucherzimmern, Raucherbereichen oder Raucherzonen explizit ausschließt;
  2. dass verbindliche Regelungen bei Verstößen gegen das Rauchverbot durch Beschäftigte eingeführt werden, die über verschiedene Gesprächs- und Beratungsschritte am Ende sogar arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Disziplinarverfahren vorsehen;
  3. dass darüber hinaus ein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit ist und zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einer Geldbuße von bis zu € 500 führen kann.

Ich weise ebenfalls darauf hin, dass gemäß der Vereinbarung des Präsidiums mit den Personalräten gilt:

„Studierende, Besucherinnen und Besucher, Bürgerinnen und Bürger sind freundlich, aber bestimmt auf die verbindlichen Regelungen dieser Dienstvereinbarung hinzuweisen.“

Hamburg, den 21. Dezember 2007
Dr. Michael Oliva Córdoba
Wissenschaftlicher Koordinator


Letzte Aktualisierung: 1. Nov. 2010 durch das Philosophische Seminar