Liebe Mitglieder, Angehörige und Besucher des Philosophischen Seminars,
zum 1. Januar 2008 tritt das „Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ in Kraft. Damit entfällt die bisherige Präsidiumsverfügung zum Nichtraucherschutz vom 6. November 2002 aufgrund höheren Rechts. Es tritt jedoch gleichzeitig eine Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidium und den Personalräten in Kraft, die die Anwendung des Gesetzes an der Universität Hamburg für alle Mitglieder, Angehörige und sonstige Nutzer (auch Besucher) verbindlich regelt. Die entsprechenden Dokumente (u.a. Rundschreiben der Präsidentin, Rundschreiben des Philosophischen Seminars) werden durch Aushang bekanntgemacht.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme,
o Dazu zählen auch alle Flächen, Räume und Verkehrswege des Philosophischen Seminars und des 10. Stocks des Philosophenturmes.
o Dazu zählen auch alle Räume oder Büros, die überwiegend oder gar ausschließlich von Rauchern genutzt werden. Auch in diesen Räumen herrscht ein absolutes Rauchverbot.
Ich weise ebenfalls darauf hin, dass gemäß der Vereinbarung des Präsidiums mit den Personalräten gilt:
„Studierende, Besucherinnen und Besucher, Bürgerinnen und Bürger sind freundlich, aber bestimmt auf die verbindlichen Regelungen dieser Dienstvereinbarung hinzuweisen.“
Hamburg,
den 21. Dezember 2007
Dr. Michael Oliva Córdoba
Wissenschaftlicher
Koordinator