Logo der Universität Hamburg Fachbereich Philosophie

Leitfaden für die Anwendung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) vom 21.12.2004

Anlage 1:


Katalog von Lehrdeputatsreduktionen

 

Lfd.

Nr.

Funktion

Ermäßigung

in %

1.

Universitätspräsident/Universitätspräsidentin

100

2.

Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen

75

3.

Dekane/Dekaninnen der Fakultäten

100

4.

Prodekane/Prodekaninnen der Fakultäten

25

5.

Sprecher/Sprecherinnen von Sonderforschungsbereichen

37,5

6.

Sprecher/Sprecherinnen von Graduiertenkollegs und vergleichbaren Einrichtungen

 

25

7.

Sprecher/Sprecherinnen von Fachbereichen bzw. Departments

25

8.

Beauftragte für Angelegenheiten von Studium und Lehre

pro Fachbereich bzw. Department

 

25

9.

Leiter/Leiterinnen von wissenschaftlichen Organisationseinheiten

in den Fachbereichen bzw. Departments bei mehr als 10 Stellen wissenschaftliches Personal

 

12,5

10.

Mitglieder des Akademischen Senats

12,5

11.

Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche bzw. Departments

– bis zu 75 Stellen für wissenschaftliches Personal

– über 75 Stellen für wissenschaftliches Personal

(Nicht aufrecht erhalten wird die alte Regelung, dass Frauenbeauftragte des Akademischen Senats 50 % Lehrdeputatsreduktion erhalten, da inzwischen gemäß § 87 Absatz 4 HmbHG eine hauptamtliche Frauenbeauftragte mit 100 % Lehrdeputatsreduktion eingerichtet worden ist.)

(Es wird auch keine Reduktion für Frauenbeauftragte von Fakultäten vorgesehen, da analog zur Regelung unter Ziffer 9 mit den Studiendekanen davon ausgegangen wird, dass die Frauenbeauftragten der Fachbereiche bzw. Departments sich regelmäßig treffen und aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden wählen, die/der gleichzeitig das Dekanat in Sachen Gleichstellung berät.)

 

12,5

25

12.

Die Lehrverpflichtung kann je Studiengang ermäßigt werden für
  • die Wahrnehmung von Aufgaben der Studienreform, wenn damit eine besonders hohe zeitliche Inanspruchnahme verbunden ist, um

  • für Vorsitzende von Prüfungsausschüssen um

  • für Lehrpersonen, die vom Fachbereich bzw. Department mit der Studienfachberatung beauftragt worden sind, um

  • für Lehrpersonen, die vom Fachbereich bzw. Department mit der Koordination und Leitung von Praktika beauftragt worden sind um



12,5 - 25


12,5 - 25

12,5 – 25


12,5 - 25

Hinweis : Die Lehrdeputatsreduktionen dürfen bis maximal 50 % kumuliert werden.


Letzte Aktualisierung: 1. Nov. 2010 durch das Philosophische Seminar