Vergabe von Veranstaltungsplätzen |
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Die Veranstaltung der Philosophie werden von Studierenden vieler unterschiedlicher Curricula besucht. Damit alle Studierenden zu ihrem Recht kommen, ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Philosophie reguliert. Die Vergabe von Veranstaltungsplätzen erfolgt im Rahmen festgelegter Höchstzahlen und nach Kontingentierungsgesichtspunkten und Priorisierungsregeln. Grundsätzlich gilt, dass für alle Studierenden bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen die Veranstaltungsanmeldungen in drei Studierendenkategorien separat erfolgt; hierbei treten Diplom/Magister nur gegen Diplom/Magister an, Lehrämter nur gegen Lehrämter und Bachelor/Master nur gegen Bachelor/Master. Durch diese Kontingentierung und das angewandte Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Quote je Kontingent ist gewährleistet, dass alle diese Studierendengruppen einen fairen Anteil an der verfügbaren Lehrkapazität erhalten. Zusätzlich gelten innerhalb dieser Kategorien Priorisierungsregeln. Z. B. hat das Hauptfach eine höhere Priorität als das Nebenfach, Studiengänge mit kürzerer regelstudienzeit eine höhere Priorität als solche mit längerer Regelstudienzeit, etc. Für Studierende in modularisierten Studiengängen gelten eigene Regelungen für die Zulassung zur Veranstaltung und die Zulassung zur Modulgesamtprüfung (vgl. Anmeldung zu Kernveranstaltungen). Wenn in der ersten Anmeldehase Plätze nicht vergeben worden sind, wird wird die Kategorisierung aufgegeben: In der sogenannten "Restplatzbörse" (= der zweiten Anmeldephase) zählen nur noch Priorisierungsregeln, nicht aber, welcher Studierendengruppe ein gegebener Kommilitone zugehört. Bitte beachten Sie, dass es eine Restplatzbörse für eine veranstaltung nur gibt, wenn die Höchstzahl der Teilnehmer in der ersten Phase nict ausgeschöpft worden ist. |