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Fachbereich Philosophie



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Das Praktikum im ABK-Bereich


Zielsetzung der Bachelor-Master-Reform ist es unter anderem, die allgemein berufsbefähigenden Kompetenzen von Studierenden zu stärken und zu einer frühzeitigen Orientierung in der Berufswelt zu ermutigen.

Der Schwerpunkt im ABK-Bereich liegt daher auf dem Aufbaumodul, das ganz auf Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Berufspraktikums abgestellt ist:

Das "Praktikumsmodul" (= Aufbaumodul ABK) ist mit 14 Leistungspunkten das "größte" Modul des gesamten Bachelor-Studiums der Philosophie. Kein Modul im Hauptfach- oder ABK-Bereich hat mehr Leistungspunkte.

Zu Fragen rund ums Praktikum finden Sie Informationen nachstehend. Wenden Sie sich für weitere Fragen an das Beraterteam des Philosophischen Seminars.

Welche Praktika kommen in Frage?

Welche Praktika als Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Aufbaumodul ABK anzusehen sind, ergibt sich aus den Berufsfeldern, für die der Studiengang qualifizieren soll.

Wie komme ich an ein Praktikum?

Die Aufgabe, ein passendes Praktikum zu gewinnen, ist Teil des im Praktikumsmodul zu erbringenden Gesamterfolgs. Dazu dient Ihnen das Praktikumsvorbereitungsseminar oder eine Übung, in der die dort vorgesehene Vorbereitung integriert ist.

Bin ich im Praktikum versichert?

Als Studierende/r müssen Sie zur Immatrikulation eine Kranken- und Pflegeversicherung nachweisen. Diesen Schutz verlieren Sie durch ein Praktikum grundsätzlich nicht.

Was die Unfallversicherung angeht, so sind die Studierenden aller Hamburger Hochschulen beitragsfrei in der "Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg" versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Gesundheitsschäden, die in Zusammenhang mit dem Studium (einschließlich der zurückgelegten Wege) entstanden sind. Ob sich der Versicherungsschutz auch auf Inlandspraktika erstreckt, oder ob Sie bei diesen Praktika über den Arbeitgeber unfallversichert sind, ist zwischen Universität und Studierendenwerk strittig. Sicher ist aber: Sie sind unfallversichert. Die Mitteilung der Rechtsabteilung der Universität (Stand: 24. Juni 2008) ist: Bei Pflichtpraktika (wie etwa im Aufbaumodul ABK) sind Sie über die Landesunfallkasse versichert, und zwar auch für Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit dem Praktikum entstanden sind.

Bitte beachten Sie aber: Die gesetzliche Unfallversicherung versichert keine Sachschäden. Ggf. wird Ihr Praktikumsgeber von Ihnen den Nachweis oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung verlangen.

Weitere Auskünfte zu Fragen, wann Sie versichert sind und wann nicht, erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg. Dort ist auch ein Informationsblatt zur Unfallversicherung erhältlich.

Können auch bereits absolvierte Praktika angerechnet werden?

Die Frage der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird immer wieder auch mit Blick auf die Anerkennung von Praktika gestellt.

Grundsätzlich gilt: Nur ein Praktikum, das Sie im Verlauf Ihres Bachelor-Studiums erbringen, kann Ihnen als Erfüllung Ihrer Verpflichtung aus dem Aufbaumodul ABK anerkannt werden. Dies gilt natürlich umso mehr, als Ihnen für das Praktikumsmodul in erheblichem Maße zu erbringende Leistungspunkte kreditiert werden (s.o.).

Das Praktikum ist also als Bestandteil Ihres Studiums zu verstehen - es soll gerade vor dem Hintergrund Ihrer wissenschaftlichen Ausbildung mit helfen, dem Studium einen berufsfeldbezogene Orientierung zu geben.

Vorgängige Berufserfahrung bzw. ein bereits vorgängig absolviertes Praktikum kann daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag als Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Aufbaumodul ABK anerkannt werden. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
 

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