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Fachbereich Philosophie



Inhalt:

Habilitation

Der Fächer Philosophie und Geschichtswissenschaft waren von 2000 - 2007 in einem gemeinsamen Fachbereich verfasst. Dies sorgt gelegentlich für Unklarheiten bezüglich der Anwendung von Prüfungsordnungen, speziell im Falle von Habilitationen. Daher ist festzuhalten:

  • Für Habilitationen im Fach Philosophie gilt weiterhin die Habilitationsordnung des (vormaligen) Fachbereichs Philosophie und Sozialwissenschaften vom 6. Oktober 1999. Sie kann Links über die Navigation als PDF aufgerufen werden.

  • Die Habilitationsordnung des Fachbereichs Geschichtswissenschaft vom 17. April 1985 gilt für das Fach Philosophie nicht. Sie wird jedoch weiterhin im Fach Geschichte angewandt.

Es ist geplant, eine einheitliche Habilitationsordnung für die Fakultät für Geisteswissenschaften zu erarbeiten. Diese liegt derzeit jedoch noch nicht vor.




(Stand: November 2011)
 

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