Logo der Universität Hamburg
Fachbereich Philosophie



Inhalt:

Fachspezifische Bestimmungen für



P h i l o s o p h i e

als Fach eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts mitdem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien der Fakultät für Geisteswissenschaften

(Gültig bis 30.09.2010)

Das Präsidium der Universität Hamburg hat am………………die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am … aufgrund von § 91 Absatz 2 Nummer 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) … beschlossenen fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Philosophie als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien gemäß § 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt.


Präambel

Diese fachspezifischen Bestimmungen für Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien (LG), ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät … vom … und beschreiben die Module für den Philosophie im ersten oder weiteren Unterrichtsfach


I. Ergänzende Bestimmungen


(Zu PO B.A. § 1: Studiengangsprofil und Studienziel)

(1) Das Ziel des Studiums der Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien, ist es, im Sinne einer auf den gymnasialen Lehrberuf abhebenden, allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundkompetenz exemplarische Fragestellungen des Fachs selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten.

(2) Die Durchführung des Teilstudiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften.


(Zu PO B.A. § 4: Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP))

(1) Das Studium gliedert sich in Module.

Folgende Module sind einander zugeordnet:

  • Einführungsmodul P – Aufbaumodul P
  • Einführungsmodul T – Aufbaumodul T
  • Aufbaumodul P – Vertiefungsmodul LG P
  • Aufbaumodul T – Vertiefungsmodul LG T
  • Profilmodul LG 1 – Profilmodul LG 2


(2) Das Studium gliedert sich grundsätzlich in folgende Phasen, die sich im Zeitablauf überschneiden können:

- Einführungsphase
Sie dient der Einführung in das Fach, dem Erwerb der grundlegenden Arbeitsmethoden und der Einarbeitung in erste fachliche Spezialprobleme. Sie umfasst die Module

  • Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie
  • Einführungsmodul Theoretische Philosophie
  • Einführungsmodul Praktische Philosophie (Ethik)
  • Aufbaumodul Theoretische Philosophie
  • Aufbaumodul Praktische Philosophie

Die Eingangsphase wird im Regelfall in der Mitte des zweiten Studienjahrs abgeschlossen und erfordert ein Leistungspensum von 30 Leistungspunkten. Das Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie ist verbindlich im ersten Semester zu belegen.

- Vertiefungsphase
Sie dient der Vertiefung der Kenntnisse für Fortgeschrittene in Veranstaltungen, die ausschließlich für die zweite Studienphase bestimmt sind. Sie erfordert ein Leistungspensum von 50 LP für Philosophie im ersten Unterrichtsfach und 30 LP für Philosophie im zweiten oder dritten Unterrichtsfach. Die Phase umfasst die Module

  • Profilmodul LG1
  • Vertiefungsmodul LG Theoretische Philosophie
  • Vertiefungsmodul LG Praktische Philosophie
sowie für Philosophie im ersten Unterrichtsfach zusätzlich die Module
  • Profilmodul LG2
  • Abschlussmodul Lehramt.


(3) Module des Studiengangs Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien sind:

Für alle Unterrichtsfächer zusammen 60 LP
Modul 31 Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie 6 LP
Modul 32 Einführungsmodul Praktische Philosophie: Ethik 6 LP
Modul 33 a Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie 6 LP
Modul 33 b Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Wissenschaftstheorie 6 LP
Modul 33 c Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Sprachphilosophie 6 LP
Modul 34 Aufbaumodul Praktische Philosophie 6 LP
Modul 35 Aufbaumodul Theoretische Philosophie 6 LP
Modul 36 Profilmodul LG 1 6 LP
Modul 37 Vertiefungsmodul LG: Praktische Philosophie 12 LP
Modul 38 Vertiefungsmodul LG: Theoretische Philosophie 12 LP

im ersten Unterrichtsfach zusätzlich

weitere 20 LP
Modul 39 Profilmodul LG 2 10 LP
Modul 40 Abschlussmodul 10 LP


(Zu PO B.A. § 4: Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP))

(1) 1. Der Studiengang kann im Teilzeitstudium absolviert werden.

2. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Frist, binnen derer ein Modul endgültig abzuschließen ist (Abschlussfrist), grundsätzlich auf das Doppelte; die Frist, binnen derer innerhalb eines Moduls eine Prüfungsleistung zu erbringen ist (Prüfungsleistungsfrist) verlängert sich grundsätzlich nicht.

3. Das Abschlussmodul kann nicht in Teilzeit studiert werden.



(Zu PO B.A. § 5: Lehrveranstaltungsarten)

(1) Für alle Veranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht ist in der jeweiligen Modulbeschreibung ausgewiesen.

(2) Die Unterrichtssprache in den Lehrveranstaltungen ist in der Regel Deutsch. Die Prüfungssprache ist ebenfalls in der Regel Deutsch.


(Zu PO B.A. § 6: Beschränkung des Besuchs von Lehrveranstaltungen)

(1) Für alle Veranstaltungen besteht grundsätzlich Anmeldepflicht bis zum Beginn der Vorlesungszeit. Der Nachweis über die erfolgreiche Anmeldung ist gleichzeitig der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme. Bei einer Kernlehrveranstaltung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung zugleich die Anmeldung zur Gesamtmodulprüfung. Bei einer Teilprüfungsveranstaltung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung zugleich die Anmeldung zur Teilmodulprüfung.

(2) Studien- und Prüfungsleistungen oder Teilstudien- und Teilprüfungsleistungen können durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder im Rahmen dieser Lehrveranstaltung nur durch solche Teilnehmer erbracht werden, die zur Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung berechtigt sind.

(3) In besonders begründeten Einzelfällen kann der zuständige Prüfungsausschuss aus wichtigem Grund auf Antrag des Studierenden von den Absätzen 1 und 2 abweichende Entscheidungen treffen. Antrag und Bescheid sind zu dokumentieren.


(Zu PO B.A. § 8: Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen)

(1) Studien- oder Prüfungsleistungen, die nicht an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg im Studiengang Bachelor of Arts Philosophie oder im Teilstudiengang Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien erbracht wurden, werden nur insoweit angerechnet, als sie den Umfang der Hälfte der vorgesehenen Studien- oder Prüfungsleistungen nicht überschreiten.

(2) Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die bereits an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule eingereicht oder in einem anderen Studiengang als dem Studiengang Bachelor of Arts Philosophie oder dem Teilstudiengang Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien als Prüfungsleistung anerkannt worden ist oder werden soll, kann nicht angerechnet werden.

(3) Studien- oder Prüfungsleistungen sowie wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die im Studiengang Bachelor of Arts Philosophie der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg im Haupt- oder Nebenfach Philosophie erbracht worden sind, werden auf Studien- oder Prüfungsleistungen des Teilstudiengangs Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien grundsätzlich voll und ohne Beschränkung ihres Umfangs angerechnet.


(Zu PO B.A. § 9: Prüfungsstelle, Zulassung zu Modulprüfungen)

(1) 1. Die für die Anmeldung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Anmeldungen zu Modulprüfungen zuständige Stelle (Prüfungsstelle) ist grundsätzlich die Lehrperson.

2. Im Falle des Abschlussmoduls ist die Prüfungsstelle das zuständige Prüfungsamt oder die zuständige Prüfungsabteilung.

(2) Zu den mit diesem Studiengang verwandten Studiengängen zählen alle Studiengänge, in denen ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in Philosophie erworben werden kann, sowie alle Lehramtsstudiengänge, in denen Philosophie als Unterrichtsfach studiert wird.


(Zu PO B.A. § 10: Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Modulprüfungen)

(1) Modulprüfungen im Studiengang Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien sind innerhalb von Fristen zu erbringen. Die Länge der Frist, binnen derer ein Modul endgültig abgeschlossen werden muss (Abschlussfrist), ergibt sich aus der in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Anzahl von Semestern.

(2) Die Frist beginnt mit

1. dem Semester, in dem das Modul der Modulbeschreibung zufolge zu belegen ist, oder – falls ein solches nicht festgeschrieben ist –

2. dem frühesten Semester, dem eine Prüfungs/- oder Studienleistung zuzurechnen ist, die für dieses Modul in Anrechnung gebracht werden soll.


(3) 1. Sofern nicht bereits alle Module außer dem Abschlussmodul erfolgreich bestanden sind, ist in jedem Semester mindestens eine Veranstaltung zu besuchen, die für ein noch nicht bereits endgültig bestandenes Modul in Anrechnung gebracht werden kann.

2. Jede besuchte Veranstaltung ist spätestens im Folgesemester durch Zuordnung im Rahmen der Anmeldung zu einer Kernveranstaltung für ein noch nicht bereits endgültig bestandenes Modul in Anrechnung zu bringen.

3. Werden die Maßgaben der Ziffern 1 und 2 nicht spätestens bis zum Ende der 3. Woche der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters erfüllt, wird der oder die Studierende so behandelt, als habe er eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, es sei denn er hat dieses Versäumnis nicht zu vertreten (PO BA § 10 Abs. 4).
(4) 1. Sofern in den Modulbeschreibungen keine abweichenden Bestimmungen festgehalten sind, ist die Prüfungsleistung zu dem von der Prüfungsstelle bei Anmeldung zur Prüfung festgesetzten Termin zu erbringen.

2. Die Gesamtmodulprüfung eines Moduls ist spätestens bis Ende der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit des Semesters der Modulabschlussfrist zu erbringen.

3. Prüfungs- und Wiederholungstermine sind durch die Prüfstelle so festzusetzen, dass auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester absolviert werden kann, wie die erste Prüfungsmöglichkeit.


(Zu PO B.A. § 14: Bachelorarbeit)

(1) Die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit ist zu beantragen, wenn alle gemäß den Ausführungen zu § 4, Abs. 4 erforderlichen Module außer dem Abschlussmodul erfolgreich absolviert worden sind.

(2) Die schriftliche Hausarbeit wird in der Regel auf Deutsch abgefasst. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.


(Zu PO B.A. § 15: Bewertung der Prüfungsleistungen)

(1) Bei Modulen, deren Prüfung sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzt, errechnet sich die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.

(2) Für die Bildung der Note im Unterrichtsfach Philosophie sind die Module der Eingangsphase jeweils einfach, die Module der Vertiefungsphase (ohne Berücksichtigung des Abschlussmoduls) jeweils doppelt zu berücksichtigen.



II. Anhang: Modulbeschreibungen

Der Studiengang Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien besteht aus folgenden Modulen:

Modulnummer 31
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Einführung in die Analyse und kritische Reflexion alltäglicher, wissenschaftlicher und philosophischer Rede mit Hilfe formaler Methoden. Erarbeitung von Konzepten der formalen und materialen Gültigkeit von Argumenten, Studium der klassischen Logik und Ausblick auf aktuelle formale Konzepte. Einübung anhand exemplarischer Analysen in den Tutorien auf der Basis wöchentlicher Essays/Aufgaben.
Lehrformen
Logik-Einführungskurs (2 SWS) Kernveranstaltung
mit obligatorischem Tutorium (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im ersten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Logik-Einführungskurs 150 Stunden / 5 LP )
(Tutorium 30 Stunden / 1 LP)

Gesamt: 180 Stunden / 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 Leistungspunkte
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 32
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Einführungsmodul Praktische Philosophie: Ethik
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Dieser Einführungskurs macht mit moralphilosophischen Grundbegriffen (Person, Freiheit, Verantwortung, Handlung, Pflicht, Nutzen etc.), ethischen Grundpositionen (deontologische Ethik, Konsequentialismus, Werttheorien etc.) sowie Methoden (Begründungsfragen, stringentes moralisches Argumentieren etc.) bekannt. Behandelt werden klassische Texte u. a. von Platon, Aristoteles, Hume, Kant, Bentham, Mill sowie von zeitgenössischen Autoren.

In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb der Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit den Grundbegriffen und Grundproblemen der Ethik sowie um den Erwerb der Fähigkeit zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Problemen der angewandten Ethik und mit Alltagsproblemen.
Lehrformen
Einführungskurs (2 SWS) Kernveranstaltung
mit obligatorischem Tutorium (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im ersten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Einführungskurs 150 Stunden/ 5 LP)
(Tutorium 30 Stunden/ 1 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 Leistungspunkte
Häufigkeit des Angebots jedes Wintersemester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 33
Modultyp: Wahlpflichtmodul -a
Titel: Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Unter Heranziehung klassischer und moderner Texte werden u. a. die folgenden Fragen und Themen erörtert: (1) Was ist Wissen? (2) Wann ist eine Meinung gerechtfertigt? Fundamentalismus versus Kohärentismus, Internalismus versus Externalismus, (3) ’Quellen’ des Wissens, die Unterscheidungen a priori/a posteriori und analytisch/synthetisch, (4) Können wir überhaupt etwas wissen? Die Herausforderung des Skeptizismus.

In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb analytisch-argumentativer Fähigkeiten für den Umgang mit den oben genannten, exemplarisch ausgewählten Fragestellungen der klassischen und modernen Erkenntnistheorie.
Lehrformen
Einführungskurs (2 SWS) Kernveranstaltung
mit obligatorischem Tutorium (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Einführungskurs 150 Stunden / 5 LP)
(Tutorium 30 Stunden / 1 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 Leistungspunkte
Häufigkeit des Angebots jedes dritte Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 33
Modultyp: Wahlpflichtmodul -b
Titel: Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Wissenschaftstheorie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Der Kurs stellt eine Einführung in die Probleme, Methoden und Resultate der modernen Wissenschaftstheorie dar. Behandelt werden u. a. die folgenden Fragestellungen: Was zeichnet wissenschaftliche Theorien aus? Wie sind sie aufgebaut? Welche Typen wissenschaftlicher Begriffe gibt es? Was heißt es, wissenschaftliche Theorien zu überprüfen? Können sie endgültig verifiziert werden? Wie kann man ihre Entwicklung durch wissenschaftstheoretische Modelle erfassen? Welche Beziehung besteht zwischen naturwissenschaftlichem Erklären und geisteswissenschaftlichem Verstehen?

In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb von Grundkenntnissen in Bezug auf die logische Struktur und Dynamik wissenschaftlicher Theorien, um die Reflexion auf die Beziehung zwischen Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte und um den Erwerb der Kompetenz zur Reflexion auf die methodischen Grundlagen anderer wissenschaftlicher Disziplinen.
Lehrformen
Einführungskurs (2 SWS) Kernveranstaltung
mit obligatorischem Tutorium (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Einführungskurs 150 Stunden / 5 LP)
(Tutorium 30 Stunden / 1 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 Leistungspunkte
Häufigkeit des Angebots jedes dritte Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 33
Modultyp: Wahlpflichtmodul -c
Titel: Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Sprachphilosophie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Der Kurs führt in Grundprobleme der modernen Sprachphilosophie und in ihre Begrifflichkeit ein. Behandelt werden die folgenden Dimensionen des Sinns einer sprachlichen Äußerung: (1) konventionelle sprachliche Bedeutung, (2) propositionaler Gehalt, (3) Sprechakt-Sorte und (4) indirekt Mitgeteiltes. Es werden für diese Problemfelder relevante Auszüge aus Werken Freges, Austins und anderer Klassiker der Sprachphilosophie des 20. Jahrhunderts besprochen.

In diesem Einführungskurs geht es u. a. um die systematische Klärung der verschiedenen Hinsichten, in denen das Verstehen einer sprachlichen Äußerung bzw. das Erfassen ihres Sinns gelingen und misslingen kann.
Lehrformen
Einführungskurs (2 SWS) Kernveranstaltung
mit obligatorischem Tutorium (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Einführungskurs 150 Stunden / 5 LP)
(Tutorium 30 Stunden / 1 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 Leistungspunkte
Häufigkeit des Angebots jedes dritte Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 34
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Aufbaumodul Praktische Philosophie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziel ist die Einübung wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der Praktischen Philosophie auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung aus den oben genannten Bereichen. Das Erreichen des Ziels wird durch Abfassung einer Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern nachgewiesen, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht.
Lehrformen
Proseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
Vorlesung (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im zweiten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter*) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Proseminar 120 Stunden/ 4 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester

* Diese sowie alle folgenden Umfangsangaben für Hausarbeiten beziehen sich auf den gesamten Text
und schließen die Fußnoten und das Literaturverzeichnis mit ein.


Modulnummer 35
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Aufbaumodul Theoretische Philosophie
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie.

Qualifikationsziel ist die Einübung wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der theoretischen Philosophie auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung aus den oben genannten Bereichen. Das Erreichen des Ziels wird durch Abfassung einer Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern nachgewiesen, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht.
Lehrformen
Proseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
Vorlesung (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im dritten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Proseminar 120 Stunden/ 4 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 36
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Profilmodul LG 1
Leistungspunkte: 6 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist eine erste Schwerpunktsetzung entweder im Bereich der praktischen oder im Bereich der theoretischen Philosophie.
Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer auf einem ersten disziplinären Überblick basierenden Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und die individuellen Interessen und Begabungsrichtungen zum Ausdruck bringt.
Lehrformen
Proseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
Vorlesung (2 SWS)
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im dritten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Proseminar 120 Stunden/ 4 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 180 Stunden/ 6 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 6 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 37
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Vertiefungsmodul LG Praktische Philosophie
Leistungspunkte: 12 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer den Forschungsstand berücksichtigenden wissenschaftlichen Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt.
Lehrformen
Hauptseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
2 Vorlesungen je (2 SWS)
weitere Leistungen: Vorbereitende Lektüre und Erstellung eines Exposés, das den Kenntnisstand vor Beginn der Vorlesungszeit dokumentiert, sowie ggf. weitere Vorgaben durch eine vorliegende Lektüre- und Aufgabenliste.
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im vierten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Hauptseminar 180 Stunden/ 6 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)
(weitere Leistungen 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 360 Stunden/ 12 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 12 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 38
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Vertiefungsmodul LG Theoretische Philosophie
Leistungspunkte: 12 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie.

Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer den Forschungsstand berücksichtigenden wissenschaftlichen Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt.
Lehrformen
Hauptseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
2 Vorlesungen je (2 SWS)
weitere Leistungen: Vorbereitende Lektüre und Erstellung eines Exposés, das den Kenntnisstand vor Beginn der Vorlesungszeit dokumentiert, sowie ggf. weitere Vorgaben durch eine vorliegende Lektüre- und Aufgabenliste.
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im fünften Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Hauptseminar 180 Stunden/ 6 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)
(weitere Leistungen 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 360 Stunden/ 12 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 12 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 39
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Profilmodul LG 2
Leistungspunkte: 10 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Lehrziel ist eine Vertiefung der in einem Modul der Aufbauphase erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne einer weiteren Schwerpunktsetzung im Bereich der praktischen oder im Bereich der theoretischen Philosophie.

Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer auf einer eigenen Schwerpunktsetzung basierenden Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht, eine eigene wissenschaftliche Leistung darstellt und die individuellen Interessen zum Ausdruck bringt.
Lehrformen
Hauptseminar (2 SWS) Kernveranstaltung
Vorlesung (2 SWS)
weitere Leistungen: Vorbereitende Lektüre und Erstellung eines Exposés, das den Kenntnisstand vor Beginn der Vorlesungszeit dokumentiert sowie ggf. weitere Aufgaben nach Maßgabe einer vorliegenden Lektüre- und Aufgabenliste.
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Teilnahmeberechtigung
Das Modul ist im sechsten Semester zu belegen.
War die Kernveranstaltung des Profilmoduls LG 1 dem Bereich der theoretischen Philosophie zugeordnet, so ist die Kernveranstaltung des Profilmoduls LG 2 aus dem Bereich der praktischen Philosophie zu wählen und umgekehrt.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
- nur für Philosophie im Ersten Unterrichtsfach -
Art der Prüfung Gesamtmodulprüfung:
Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen.
Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Hauptseminar 180 Stunden/ 6 LP)
(Vorlesung 60 Stunden/ 2 LP)
(weitere Leistungen 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 300 Stunden/ 10 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 10 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


Modulnummer 40
Modultyp: Pflichtmodul
Titel: Abschlussmodul
Leistungspunkte: 10 LP
Inhalte und Qualifikationsziele Qualifikationsziel ist die Befähigung zur Vermittlung eines Überblicks zu einem ausgewählten Thema der Philosophie unter Anwendung erarbeiteter Spezialkenntnisse. Dargelegt wird dies durch die Abfassung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit im Umfang von 6000 bis 8000 Wörtern, die den einschlägigen Forschungsstand berücksichtigt.
Lehrformen
Unterrichtssprache deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der Module 31 – 38.
Das Modul ist im sechsten Semester zu belegen.
Verwendbarkeit des Moduls Philosophie B.A. Unterrichtsfach
- nur für Philosophie im Ersten Unterrichtsfach -
Art der Prüfung und Voraussetzungen für die Zulassung
  • Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen)
  • Mündliche Prüfung (Dauer: 45 Min.), die ihren Ausgang bei der Themenstellung der Bachelorarbeit nimmt und angrenzende Themenbereiche einbezieht.
  • Abschluss aller Module der Einführungs- und Aufbauphase, sowie erfolgreicher Abschluss von zwei Modulen der Vertiefungsphase.
  • Die Ausgabe des Themas hat spätestens bis zum Ende der dritten Semesterwoche zu erfolgen. Mit dem Tag der Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Die Bewertung der B.A.-Arbeit durch die Prüfer ist spätestens bis Ende der 11. Woche des Semesters des Abschlussmoduls bei der Prüfstelle aktenkundig zu machen.
Arbeitsaufwand (Teilleistungen)
(Bachelorarbeit 240 Stunden/ 8 LP)
(Mündliche Prüfung 60 Stunden/ 2 LP)

Gesamt: 300 Stunden/ 10 LP
Gesamtarbeitsaufwand des Moduls 10 LP
Häufigkeit des Angebots jedes Semester
Abschlussfrist Ein Semester


(Zu PO B.A. § 23: In-Kraft-Treten)

Diese fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Universität in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2007/2008 aufnehmen.


Hamburg, den

Universität Hamburg
 

Seiteninfo: Impressum  | Kontakt | Browserinfo | Letzte Aktualisierung am 13. Okt. 2010 durch das Philosophische Seminar
Blättern: Seitenanfang|Zur vorangehenden Seite|Zur nächsten Seite