Fachspezifische Bestimmungen für
(Gültig bis 30.09.2010) Das Präsidium der Universität Hamburg hat am die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am aufgrund von § 91 Absatz 2 Nummer 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) beschlossenen fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Philosophie als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien gemäß § 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt.
Diese fachspezifischen Bestimmungen für Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien (LG), ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät vom und beschreiben die Module für den Philosophie im ersten oder weiteren Unterrichtsfach I. Ergänzende Bestimmungen
(Zu PO B.A. § 1: Studiengangsprofil und Studienziel)(1) Das Ziel des Studiums der Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien, ist es, im Sinne einer auf den gymnasialen Lehrberuf abhebenden, allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundkompetenz exemplarische Fragestellungen des Fachs selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. (2) Die Durchführung des Teilstudiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften.
(Zu PO B.A. § 4: Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP))(1) Das Studium gliedert sich in Module. Folgende Module sind einander zugeordnet:
- Einführungsphase
Die Eingangsphase wird im Regelfall in der Mitte des zweiten Studienjahrs abgeschlossen und erfordert ein Leistungspensum von 30 Leistungspunkten. Das Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie ist verbindlich im ersten Semester zu belegen. - Vertiefungsphase
(Zu PO B.A. § 4: Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP))
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| (1) | 1. Die für die Anmeldung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Anmeldungen zu Modulprüfungen zuständige Stelle (Prüfungsstelle) ist grundsätzlich die Lehrperson. |
2. Im Falle des Abschlussmoduls ist die Prüfungsstelle das zuständige Prüfungsamt oder die zuständige Prüfungsabteilung. |
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(2) Zu den mit diesem Studiengang verwandten Studiengängen zählen alle Studiengänge, in denen ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in Philosophie erworben werden kann, sowie alle Lehramtsstudiengänge, in denen Philosophie als Unterrichtsfach studiert wird.
(1) Modulprüfungen im Studiengang Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien sind innerhalb von Fristen zu erbringen. Die Länge der Frist, binnen derer ein Modul endgültig abgeschlossen werden muss (Abschlussfrist), ergibt sich aus der in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Anzahl von Semestern.
| (2) | Die Frist beginnt mit |
1. dem Semester, in dem das Modul der Modulbeschreibung zufolge zu belegen ist, oder – falls ein solches nicht festgeschrieben ist – |
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2. dem frühesten Semester, dem eine Prüfungs/- oder Studienleistung zuzurechnen ist, die für dieses Modul in Anrechnung gebracht werden soll. |
| (3) | 1. Sofern nicht bereits alle Module außer dem Abschlussmodul erfolgreich bestanden sind, ist in jedem Semester mindestens eine Veranstaltung zu besuchen, die für ein noch nicht bereits endgültig bestandenes Modul in Anrechnung gebracht werden kann. |
2. Jede besuchte Veranstaltung ist spätestens im Folgesemester durch Zuordnung im Rahmen der Anmeldung zu einer Kernveranstaltung für ein noch nicht bereits endgültig bestandenes Modul in Anrechnung zu bringen. |
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3. Werden die Maßgaben der Ziffern 1 und 2 nicht spätestens bis zum Ende der 3. Woche der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters erfüllt, wird der oder die Studierende so behandelt, als habe er eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, es sei denn er hat dieses Versäumnis nicht zu vertreten (PO BA § 10 Abs. 4). |
| (4) | 1. Sofern in den Modulbeschreibungen keine abweichenden Bestimmungen festgehalten sind, ist die Prüfungsleistung zu dem von der Prüfungsstelle bei Anmeldung zur Prüfung festgesetzten Termin zu erbringen. |
2. Die Gesamtmodulprüfung eines Moduls ist spätestens bis Ende der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit des Semesters der Modulabschlussfrist zu erbringen. |
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3. Prüfungs- und Wiederholungstermine sind durch die Prüfstelle so festzusetzen, dass auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester absolviert werden kann, wie die erste Prüfungsmöglichkeit. |
(1) Die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit ist zu beantragen, wenn alle gemäß den Ausführungen zu § 4, Abs. 4 erforderlichen Module außer dem Abschlussmodul erfolgreich absolviert worden sind.
(2) Die schriftliche Hausarbeit wird in der Regel auf Deutsch abgefasst. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(1) Bei Modulen, deren Prüfung sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzt, errechnet sich die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.
(2) Für die Bildung der Note im Unterrichtsfach Philosophie sind die Module der Eingangsphase jeweils einfach, die Module der Vertiefungsphase (ohne Berücksichtigung des Abschlussmoduls) jeweils doppelt zu berücksichtigen.
II. Anhang: Modulbeschreibungen
Der Studiengang Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien besteht aus folgenden Modulen:
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Einführung in die Analyse und kritische Reflexion alltäglicher, wissenschaftlicher und philosophischer Rede mit Hilfe formaler Methoden. Erarbeitung von Konzepten der formalen und materialen Gültigkeit von Argumenten, Studium der klassischen Logik und Ausblick auf aktuelle formale Konzepte. Einübung anhand exemplarischer Analysen in den Tutorien auf der Basis wöchentlicher Essays/Aufgaben. | ||||||||
| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im ersten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 Leistungspunkte | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Dieser Einführungskurs macht mit moralphilosophischen Grundbegriffen (Person, Freiheit, Verantwortung, Handlung, Pflicht, Nutzen etc.), ethischen Grundpositionen (deontologische Ethik, Konsequentialismus, Werttheorien etc.) sowie Methoden (Begründungsfragen, stringentes moralisches Argumentieren etc.) bekannt. Behandelt werden klassische Texte u. a. von Platon, Aristoteles, Hume, Kant, Bentham, Mill sowie von zeitgenössischen Autoren. In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb der Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit den Grundbegriffen und Grundproblemen der Ethik sowie um den Erwerb der Fähigkeit zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Problemen der angewandten Ethik und mit Alltagsproblemen. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im ersten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 Leistungspunkte | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Wintersemester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Unter Heranziehung klassischer und moderner Texte werden u. a. die folgenden Fragen und Themen erörtert: (1) Was ist Wissen? (2) Wann ist eine Meinung gerechtfertigt? Fundamentalismus versus Kohärentismus, Internalismus versus Externalismus, (3) ’Quellen’ des Wissens, die Unterscheidungen a priori/a posteriori und analytisch/synthetisch, (4) Können wir überhaupt etwas wissen? Die Herausforderung des Skeptizismus. In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb analytisch-argumentativer Fähigkeiten für den Umgang mit den oben genannten, exemplarisch ausgewählten Fragestellungen der klassischen und modernen Erkenntnistheorie. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 Leistungspunkte | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes dritte Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Der Kurs stellt eine Einführung in die Probleme, Methoden und Resultate der modernen Wissenschaftstheorie dar. Behandelt werden u. a. die folgenden Fragestellungen: Was zeichnet wissenschaftliche Theorien aus? Wie sind sie aufgebaut? Welche Typen wissenschaftlicher Begriffe gibt es? Was heißt es, wissenschaftliche Theorien zu überprüfen? Können sie endgültig verifiziert werden? Wie kann man ihre Entwicklung durch wissenschaftstheoretische Modelle erfassen? Welche Beziehung besteht zwischen naturwissenschaftlichem Erklären und geisteswissenschaftlichem Verstehen? In diesem Einführungskurs geht es um den Erwerb von Grundkenntnissen in Bezug auf die logische Struktur und Dynamik wissenschaftlicher Theorien, um die Reflexion auf die Beziehung zwischen Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte und um den Erwerb der Kompetenz zur Reflexion auf die methodischen Grundlagen anderer wissenschaftlicher Disziplinen. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 Leistungspunkte | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes dritte Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Der Kurs führt in Grundprobleme der modernen Sprachphilosophie und in ihre Begrifflichkeit ein. Behandelt werden die folgenden Dimensionen des Sinns einer sprachlichen Äußerung: (1) konventionelle sprachliche Bedeutung, (2) propositionaler Gehalt, (3) Sprechakt-Sorte und (4) indirekt Mitgeteiltes. Es werden für diese Problemfelder relevante Auszüge aus Werken Freges, Austins und anderer Klassiker der Sprachphilosophie des 20. Jahrhunderts besprochen.
In diesem Einführungskurs geht es u. a. um die systematische Klärung der verschiedenen Hinsichten, in denen das Verstehen einer sprachlichen Äußerung bzw. das Erfassen ihres Sinns gelingen und misslingen kann. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Eines der Wahlpflichtmodule 33 a-c ist im zweiten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung:
Abschlussklausur im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 Leistungspunkte | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes dritte Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik. Qualifikationsziel ist die Einübung wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der Praktischen Philosophie auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung aus den oben genannten Bereichen. Das Erreichen des Ziels wird durch Abfassung einer Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern nachgewiesen, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im zweiten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter*) im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 LP | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie. Qualifikationsziel ist die Einübung wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der theoretischen Philosophie auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung aus den oben genannten Bereichen. Das Erreichen des Ziels wird durch Abfassung einer Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern nachgewiesen, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im dritten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 LP | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist eine erste Schwerpunktsetzung entweder im Bereich der praktischen oder im Bereich der theoretischen Philosophie. Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer auf einem ersten disziplinären Überblick basierenden Hausarbeit mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und die individuellen Interessen und Begabungsrichtungen zum Ausdruck bringt. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im dritten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang 2500 bis 4000 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung | ||||||||
| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 6 LP | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik. Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer den Forschungsstand berücksichtigenden wissenschaftlichen Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im vierten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung |
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| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 12 LP | ||||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie. Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer den Forschungsstand berücksichtigenden wissenschaftlichen Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im fünften Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach | ||||||||||
| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung |
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| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 12 LP | ||||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Lehrziel ist eine Vertiefung der in einem Modul der Aufbauphase erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne einer weiteren Schwerpunktsetzung im Bereich der praktischen oder im Bereich der theoretischen Philosophie. Qualifikationsziel ist die Befähigung zur selbständigen Anfertigung einer auf einer eigenen Schwerpunktsetzung basierenden Hausarbeit mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht, eine eigene wissenschaftliche Leistung darstellt und die individuellen Interessen zum Ausdruck bringt. |
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| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Teilnahmeberechtigung Das Modul ist im sechsten Semester zu belegen. War die Kernveranstaltung des Profilmoduls LG 1 dem Bereich der theoretischen Philosophie zugeordnet, so ist die Kernveranstaltung des Profilmoduls LG 2 aus dem Bereich der praktischen Philosophie zu wählen und umgekehrt. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach - nur für Philosophie im Ersten Unterrichtsfach - |
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| Art der Prüfung | Gesamtmodulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (Umfang von 4000 bis 6500 Wörter) im Rahmen der Kernveranstaltung |
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| Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung | Anwesenheit
Erbringung der Studienleistungen. Art und Umfang der Studienleistungen einer Veranstaltung werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 10 LP | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||
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| Inhalte und Qualifikationsziele | Qualifikationsziel ist die Befähigung zur Vermittlung eines Überblicks zu einem ausgewählten Thema der Philosophie unter Anwendung erarbeiteter Spezialkenntnisse. Dargelegt wird dies durch die Abfassung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit im Umfang von 6000 bis 8000 Wörtern, die den einschlägigen Forschungsstand berücksichtigt. | ||||||||
| Lehrformen |
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| Unterrichtssprache | deutsch | ||||||||
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Erfolgreicher Abschluss der Module 31 – 38. Das Modul ist im sechsten Semester zu belegen. |
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| Verwendbarkeit des Moduls | Philosophie B.A. Unterrichtsfach - nur für Philosophie im Ersten Unterrichtsfach - |
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| Art der Prüfung und Voraussetzungen für die Zulassung |
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| Arbeitsaufwand (Teilleistungen) |
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| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 10 LP | ||||||||
| Häufigkeit des Angebots | jedes Semester | ||||||||
| Abschlussfrist | Ein Semester | ||||||||