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Fachbereich Philosophie



Inhalt:
Briefvorlage

Fachspezifische Bestimmungen für

 

Philosophie

 

als Fach eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien der Fakultät für Geisteswissenschaften

 

vom 5. September 2007

 

in der Fassung vom 7. Juli 2010.

 

Das Präsidium der Universität Hamburg hat am  [Datum] die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 5. September 2007 aufgrund von § 91 Absatz 2 Nummer 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) in der Fassung vom 7. Juli 2010 beschlossenen fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Philosophie als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien gemäß § 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt.

 

 

Präambel

 

Diese fachspezifischen Bestimmungen für Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien (LG), ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät [Referenz auf die Prüfungsordnung] vom [Datum] in der Fassung vom [Datum] und beschreiben die Module für den Philosophie im ersten oder weiteren Unterrichtsfach

 

 

 

I. Ergänzende Bestimmungen

 

1.       (Zu § 1 PO: Studiengangsprofil und Studienziel)

 

(1)      Das Ziel des Studiums der Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien, ist es, im Sinne einer auf den gymnasialen Lehrberuf abhebenden, allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundkompetenz exemplarische Fragestellungen des Fachs selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten.

 

(2)      Die Durchführung des Teilstudiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften.

 

2.       (Zu § 4 PO: Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP))

 

(1)      Das Studium gliedert sich in Module.

Folgende Module sind einander zugeordnet:

o    Einführungsmodul P – Aufbaumodul P

o    Einführungsmodul T – Aufbaumodul T

o    Aufbaumodul P – Vertiefungsmodul LG P

o    Aufbaumodul T – Vertiefungsmodul LG T

o    Profilmodul LG 1 – Profilmodul LG 2

 

(2)      Das Studium gliedert sich grundsätzlich in folgende Phasen, die sich im Zeitablauf überschneiden können:

§  Eingangsphase

Sie dient der Einführung in das Fach, dem Erwerb der grundlegenden Arbeitsmethoden und der Einarbeitung in erste fachliche Spezialprobleme. Sie umfasst die Module

o    Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie

o    Einführungsmodul theoretische Philosophie

o    Einführungsmodul praktische Philosophie (Ethik)

o    Aufbaumodul theoretische Philosophie

o    Aufbaumodul praktische Philosophie

Die Eingangsphase wird im Regelfall in der Mitte des zweiten Studienjahrs abgeschlossen und erfordert ein Leistungspensum von 30 Leistungspunkten bzw. 23, wenn das erste Unterrichtsfach Kunst oder Musik ist. Das Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie soll im ersten Semester belegt werden.

§  Vertiefungsphase

Sie dient der Vertiefung der Kenntnisse für Fortgeschrittene in Veranstaltungen, die ausschließlich für die zweite Studienphase bestimmt sind. Sie erfordert ein Leistungs­pensum von 50 Leistungspunkten für Philosophie im ersten Unterrichtsfach. Ist Philosophie das zweite Unterrichtsfach, so umfasst sie 30 LP, sofern das ersten Unterrichtsfach nicht Kunst oder Musik ist, bzw. 22 Leistungspunkte, wenn das ersten Unterrichtsfach Kunst oder Musik ist.

Die Phase umfasst die Module

o    Aufbaumodul theoretische Philosophie (nur, wenn das 1. Unterrichtsfach Kunst oder Musik ist)

o    Profilmodul LG 1 (nicht, wenn das 1. Unterrichtsfach Kunst oder Musik ist)

o    Vertiefungsmodul LG Theoretische Philosophie

o    Vertiefungsmodul LG Praktische Philosophie

sowie für Philosophie im ersten Unterrichtsfach zusätzlich die Module

o    Profilmodul LG 1

o    Abschlussmodul Lehramt.

 

 (3)     Module des Studiengangs Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien sind:

 

a) Wenn das weitere Unterrichtsfach nicht Kunst oder Musik ist                                   zusammen 60 LP

Modul BA1

Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie

6 LP

Modul BA2

Einführungsmodul Theoretische Philosophie

6 LP

 

wahlweise als

BA2 a Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie

BA2 b Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Wissenschaftstheorie

BA2 c Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Sprachphilosophie

Modul BA3

Einführungsmodul Praktische Philosophie: Ethik

6 LP

Modul BA4

Aufbaumodul Theoretische Philosophie

6 LP

Modul BA5

Aufbaumodul Praktische Philosophie

6 LP

Modul BP1

Profilmodul LG 1

6 LP

Modul BA6

Vertiefungsmodul LG: Theoretische Philosophie

12 LP

Modul BA7

Vertiefungsmodul LG: Praktische Philosophie

12 LP

 

b) Wenn das erste Unterrichtsfach Kunst oder Musik ist                                                  zusammen 45 LP

Modul BA1

Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie

5 LP

Modul BA2

Einführungsmodul Theoretische Philosophie

6 LP

 

wahlweise als

BA2 a Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie

BA2 b Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Wissenschaftstheorie

BA2 c Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Sprachphilosophie

Modul BA3

Einführungsmodul Praktische Philosophie: Ethik

6 LP

Modul BA4

Aufbaumodul Theoretische Philosophie

6 LP

Modul BA5

Aufbaumodul Praktische Philosophie

6 LP

Modul BA6

Vertiefungsmodul LG: Theoretische Philosophie

8 LP

Modul BA7

Vertiefungsmodul LG: Praktische Philosophie

8 LP

 

c) Wenn Philosophie das erste Unterrichtsfach ist                                                zusätzlich weitere 20 LP

Modul BP2

Profilmodul LG 2

10 LP

Modul BEx

Abschlussmodul

10 LP

 

 

(4)     1.   Der Studiengang kann im Teilzeitstudium absolviert werden.

 

2.   Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Frist, binnen derer ein Modul endgültig abzuschließen ist (Abschlussfrist), grundsätzlich auf das Doppelte; die Frist, binnen derer innerhalb eines Moduls eine Prüfungsleistung zu erbringen ist (Prüfungsleistungsfrist) verlängert sich grundsätzlich nicht.

 

         3.   Das Abschlussmodul kann nicht in Teilzeit studiert werden.

 

(5)     Das Studium der Philosophie ist unverzüglich, spätestens bis Ende der zweiten Vorlesungswoche aufzunehmen. Wird das Studium nicht unverzüglich aufgenommen, und würden dadurch bis zu 15% der Lehrveranstaltungen eines Moduls versäumt, an dem der oder die Studierende teilnehmen möchte, so steht eine Zulassung zur Modulprüfung unter der auflösenden Bedingung, dass die Teilnahme an insgesamt mindestens 85% der Lehrveranstaltungen trotz des Verzuges erreicht werden.

 

 

3.       (Zu POBA § 5: Lehrveranstaltungsarten)

 

(1)      Es besteht in allen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht bis zum Zeitpunkt der Prüfungsfestlegung. Nach Prüfungsfestlegung entfällt die Anwesenheitspflicht für die Veranstaltungen, die nicht einem noch nicht endgültig bestandenen Modul zugeordnet sind.

 

(2)     Die Unterrichtssprache in den Lehrveranstaltungen ist in der Regel Deutsch. Die Prüfungssprache ist ebenfalls in der Regel deutsch.

 

 

4.       (Zu POBA § 6: Beschränkung des Besuchs von Lehrveranstaltungen)

 

(1)     Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen steht im Rahmen verfügbarer Plätze grundsätzlich Studierenden aller Kategorien offen. Zur ordnungsgemäßen Durchführung sind die Lehrveranstaltungen jedoch teilnahmereguliert. Das Nähere wird durch studienorganisatorischen Beschluss geregelt.

 

(2)     In Einführungsmodulen ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung zugleich die Anmeldung zur Gesamtmodulprüfung, in Aufbau- und Vertiefungsmodulen erfolgen die Anmeldung zur Lehrveranstaltung und die Anmeldung zur Gesamtmodulprüfung getrennt. Anmeldung und Zulassung zu Kernlehrveranstaltungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Zulassungsgesprächs innerhalb der Anmeldephase vor Beginn der Vorlesungszeit. Im Rahmen verfügbarer Plätze ist es möglich, sich für mehr Veranstaltungen anzumelden, als einem Modul bei Prüfungsfestlegung abschließend zugeordnet werden können.

 

(3)     Studien- und Prüfungsleistungen oder Teilstudien- und Teilprüfungsleistungen können durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder im Rahmen dieser Lehrveranstaltung nur durch solche Teilnehmer erbracht werden, die zur Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung berechtigt sind.

 

(4)     In besonders begründeten Einzelfällen kann der zuständige Prüfungsausschuss aus wichtigem Grund von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Entscheidungen treffen. Antrag und Bescheid sind zu dokumentieren.

 

 

5.       (Zu PO BA § 8: Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen)

 

(1)           Studien- oder Prüfungsleistungen, die nicht an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg in Studiengängen der Lehreinheit Philosophie erbracht wurden, werden im höchstens im Umfang der Hälfte der vorgesehenen Studien- oder Prüfungsleistungen angerechnet. Grundsätzlich angerechnet werden können Einführungs- und Aufbaumodule.

 

(2)           Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die bereits an einer anderen Hochschule eingereicht oder in einem anderen Studiengang als dem Studiengang Bachelor of Arts Philosophie oder dem Teilstudiengang Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien als Prüfungsleistung anerkannt worden ist oder werden soll, kann nicht angerechnet werden.

 

(3)           Studien- oder Prüfungsleistungen sowie wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die im Studiengang Bachelor of Arts Philosophie der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg im Haupt- oder Nebenfach Philosophie erbracht worden sind, werden auf Studien- oder Prüfungsleistungen des Teilstudiengangs Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Philosophie für das Lehramt an Gymnasien grundsätzlich voll und ohne Beschränkung ihres Umfangs angerechnet.

 

 

6.       (Zu PO BA § 9: Prüfungsstelle, Zulassung zu Modulprüfungen)

 

(1)        1.   Die für die Anmeldung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Anmeldungen zu Modulprüfungen zuständige Stelle (Prüfungsstelle) ist grundsätzlich die Lehrperson.

 

            2.   Im Falle des Abschlussmoduls ist die Prüfungsstelle das zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen

 

(2)      In Aufbau- und Vertiefungsmodulen finden Anmeldung und Zulassung zur Prüfung spätestens in der 7. Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung statt. Hierbei wird die Zuordnung der Kernlehrveranstaltung und aller weiterer Modulbestandteile zu einem noch nicht endgültig bestandenen Modul, das Thema der Modulprüfungsleistung und die Frist für deren Erbringung festgelegt. Die Festlegung wird im Studienbüro aktenkundig gemacht.

 

 

7.       (Zu PO BA § 10: Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Modulprüfungen)

 

(1)      Modulprüfungen sind innerhalb von Fristen zu erbringen. Die Länge der Frist, binnen derer ein Modul endgültig abgeschlossen werden muss (Abschlussfrist), ergibt sich aus der in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Anzahl von Semestern. Sie beginnt mit dem frühesten Semester, dem eine Prüfungs- oder -studienleistung zuzurechnen ist, die für dieses Modul in Anrechnung gebracht werden soll.

 

(2)      In Einführungsmodulen ist die Prüfungsleistung an dem zu Beginn der Prüfungsveranstaltung bekanntgegebenen Termin am Ende der Vorlesungszeit zu erbringen. In Aufbau- und Vertiefungsmodulen ist die Prüfungsleistung zu dem von der Prüfungsstelle bei Anmeldung zur Prüfung festgesetzten Termin zu erbringen.

 

(3)      Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Nicht bestandene studienbegleitende Modulprüfungen können bis zu zweimal wiederholt werden. Gilt eine studienbegleitende Modulprüfung auch nach dem zweiten Prüfungsversuch als nicht bestanden, so gilt die Hochschulabschlussprüfung im Studiengang insgesamt als endgültig nicht bestanden im Sinne des § 44 HmbHG.

 

(4)      Gilt ein Prüfungsversuch als nicht bestanden, ist die nächste Wiederholungsmöglichkeit an dem durch das Studienbüro festgesetzten und kundgegebenen zentralen Wiederholungstermin wahrzunehmen. Der oder die Studierende ist verpflichtet, sich über die zentralen Wiederholungstermine selbständig zu informieren. Einer gesonderten Aufforderung zur Wahrnehmung der nächsten Prüfungsmöglichkeit bedarf es über die Mitteilung des Nichtbestehens hinaus nicht.

 

 

 

8.       (Zu PO BA § 14: Bachelorarbeit)

 

(1)        Die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit ist spätestens zu beantragen, wenn alle Module aller Teilstudiengänge außer dem Abschlussmodul erfolgreich absolviert worden sind.

 

(2)        Die schriftliche Hausarbeit wird in der Regel auf Deutsch abgefasst. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

 

9.      (Zu POBA § 15: Bewertung der Prüfungsleistungen)

 

(1)        Bei Modulen, deren Prüfung sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzt, errechnet sich die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.

 

(2)        Für die Bildung der Note im Unterrichtsfach Philosophie sind die Module der Eingangsphase jeweils einfach, die Module der Vertiefungsphase (ohne Berücksichtigung des Abschlussmoduls) jeweils doppelt zu berücksichtigen.

 


II. Anhang: Modulbeschreibungen

 

Der Studiengang Bachelor of Arts mit dem Unterrichtsfach Philosophie an Gymnasien besteht aus folgenden Modulen:

 

Modulnummer                 BA1
Modultyp:                          Pflichtmodul

Titel:                                   Einführungsmodul Logik und Argumentationstheorie

Leistungspunkte:           6 LP (5 LP mit Musik od. Kunst im 1. UF)

Inhalte

 

Gegenstand ist die Analyse und kritische Reflexion alltäglicher, wissenschaftlicher und philosophischer Rede mit Hilfe formaler Methoden. Dabei werden Konzepte der formalen und materialen Gültigkeit von Argumenten erarbeitet und die klassische Logik mit Ausblick auf aktuelle formale Konzepte studiert. Das Erarbeitete wird anhand exemplarischer Analysen in den Tutorien in wöchentlichen Essays/Aufgaben eingeübt.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls können alltägliche wie wissenschaftliche Diskurse mit Hilfe formaler Methoden und Kenntnis der klassischen Logik rekonstruieren, analysieren und kritisch reflektieren.

Lehrformen

1.       Einführungskurs                                                              (2 SWS)

2.       Obligatorisches Tutorium zu 1.                                         (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im ersten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigung

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

 

 

1.     Abschlussklausur im Rahmen der Einführungsveranstaltung

2.     Aus den im Rahmen des Tutoriums zur Einführungsveranstaltung als Studienleistung anzufertigenden wöchentlichen Essays sind drei nach Auswahl der Studierenden als weitere Prüfungsleistung einzureichen.

·          Für die Ermittlung der Modulgesamtnote ist die Note der Abschlussklausur doppelt, das arithmetische Mittel der eingereichten Essays einfach zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur

Modulprüfung

 

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Erbringung der wöchentlichen Essays und ggf. weiterer Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

(Einführungskurs                                                         120   Stunden / 4 LP

(wenn Musik oder Kunst 1. UF ist:                                   90   Stunden / 3 LP)

(Tutorium                                                                     60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     180   Stunden / 6 LP

(wenn Musik oder Kunst 1. UF ist                                  150   Stunden / 5 LP)

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

5 Leistungspunkte, wenn Musik oder Kunst 1. Unterrichtsfach sind.

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Modulnummer                 BA3
Modultyp:                          Pflichtmodul

Titel:                                   Einführungsmodul Praktische Philosophie: Ethik

Leistungspunkte:           6 LP

Inhalte

 

Gegenstand sind moralphilosophische Grundbegriffe (Person, Freiheit, Verantwortung, Handlung, Pflicht, Nutzen etc.), ethischen Grundpositionen (deontologische Ethik, Konsequentialismus, Werttheorien etc.) sowie Methoden (Begründungsfragen, stringentes moralisches Argumentieren etc.). Behandelt werden klassische Texte z. B. von Platon, Aristoteles, Hume, Kant, Bentham, Mill sowie von zeitgenössischen Autoren.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls verfügen über Grundkenntnisse in Bezug auf die Begrifflichkeit, Grundpositionen und Methoden der Moralphilosophie. Sie können historische wie aktuelle Fragestellungen und Texte in Hinsicht auf die eingehenden Begriffe, Positionen und Methoden einordnen. Sie kennen klassische und zeitgenössische Texte der Moralphilosophie. Sie können diese Kenntnisse und Fähigkeiten in die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Grundlagenfragestellungen und Anwendungsfragen erfolgreich einbringen.

Lehrformen

1.       Einführungsseminar                                                           (2 SWS)

2.       Obligatorisches Tutorium zu 1.                                            (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

·          Das Modul soll im ersten Semester belegt werden

·          Ist Musik oder Kunst 1. UF, soll das Modul im zweiten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigung

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

1.     Abschlussklausur im Rahmen der Einführungsveranstaltung

2.     Aus den im Rahmen des Tutoriums zur Einführungsveranstaltung als Studienleistung anzufertigenden wöchentlichen Essays sind drei nach Auswahl der Studierenden als weitere Prüfungsleistung einzureichen.

·          Für die Ermittlung der Modulgesamtnote ist die Note der Abschlussklausur doppelt, das arithmetische Mittel der eingereichten Essays einfach zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur

Modulprüfung

 

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Erbringung der wöchentlichen Essays und ggf. weiterer Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

(Einführungsseminar                                                    120   Stunden / 4 LP)

(Tutorium                                                                     60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Modulnummer                 BA2 a
Modultyp:                          Wahlpflichtmodul

Titel:                                   Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie

Leistungspunkte:           6 LP

Inhalte

 

Gegenstand sind die klassischen Fragen der Erkenntnistheorie, u. a. (1) Was ist Wissen? (2) Wann ist eine Meinung gerechtfertigt? Fundamentalismus versus Kohärentismus, Internalismus versus Externalismus, (3) ’Quellen’ des Wissens, die Unterscheidungen a priori/a posteriori und analytisch/synthetisch, (4) Können wir überhaupt etwas wissen? Die Herausforderung des Skeptizismus.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls verfügen über analytisch-argumentative Fähigkeiten für den Umgang mit den oben genannten, exemplarisch ausgewählten Fragestellungen der Erkenntnistheorie und können sie auf Themenstellungen klassischer wie moderner Texte anwenden.

Lehrformen

1.       Einführungsseminar                                                           (2 SWS)

2.       Obligatorisches Tutorium zu 1.                                            (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im zweiten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigung

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

1.     Abschlussklausur im Rahmen der Einführungsveranstaltung

2.     Aus den im Rahmen des Tutoriums zur Einführungsveranstaltung als Studienleistung anzufertigenden wöchentlichen Essays sind drei nach Auswahl der Studierenden als weitere Prüfungsleistung einzureichen.

·          Für die Ermittlung der Modulgesamtnote ist die Note der Abschlussklausur doppelt, das arithmetische Mittel der eingereichten Essays einfach zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur

Modulprüfung

 

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Erbringung der wöchentlichen Essays und ggf. weiterer Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

(Einführungsseminar                                                    120   Stunden / 4 LP)

(Tutorium                                                                     60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Mindestens einmal in 3 Semestern

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Modulnummer                 BA2 b
Modultyp:                          Wahlpflichtmodul

Titel:                                   Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Wissenschaftstheorie

Leistungspunkte:           6 LP

Inhalte

 

Gegenstand ist die Einführung in die Probleme, Methoden und Resultate der modernen Wissenschaftstheorie. Behandelt werden u. a. die folgenden Fragestellungen: Was zeichnet wissenschaftliche Theorien aus? Wie sind sie aufgebaut? Welche Typen wissenschaftlicher Begriffe gibt es? Was heißt es, wissenschaftliche Theorien zu überprüfen? Können sie endgültig verifiziert werden? Wie kann man ihre Entwicklung durch wissenschaftstheoretische Modelle erfassen? Welche Beziehung besteht zwischen naturwissenschaftlichem Erklären und geisteswissenschaftlichem Verstehen?

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls verfügen über Grundkenntnisse in Bezug auf die logische Struktur und Dynamik wissenschaftlicher Theorien. Sie können auf die Beziehung zwischen Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte und auf die methodischen Grundlagen anderer wissenschaftlicher Disziplinen reflektieren. Sie können diese Kenntnisse und Fähigkeiten in die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen wie alltäglichen Fragestellungen erfolgreich einbringen.

Lehrformen

1.       Einführungsseminar                                                           (2 SWS)

2.       Obligatorisches Tutorium zu 1.                                            (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im zweiten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigung

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

1.     Abschlussklausur im Rahmen der Einführungsveranstaltung

2.     Aus den im Rahmen des Tutoriums zur Einführungsveranstaltung als Studienleistung anzufertigenden wöchentlichen Essays sind drei nach Auswahl der Studierenden als weitere Prüfungsleistung einzureichen.

·          Für die Ermittlung der Modulgesamtnote ist die Note der Abschlussklausur doppelt, das arithmetische Mittel der eingereichten Essays einfach zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur

Modulprüfung

 

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Erbringung der wöchentlichen Essays und ggf. weiterer Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

(Einführungsseminar                                                    120   Stunden / 4 LP)

(Tutorium                                                                     60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Mindestens einmal in 3 Semestern

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Modulnummer                 BA2 c
Modultyp:                          Wahlpflichtmodul

Titel:                                   Einführungsmodul Theoretische Philosophie: Sprachphilosophie

Leistungspunkte:           6 LP

Inhalte

 

Gegenstand sind die Begrifflichkeit und die Grundprobleme der modernen Sprachphilosophie. Behandelt werden die folgenden Dimensionen des Sinns einer sprachlichen Äußerung: (1) konventionelle sprachliche Bedeutung, (2) propositionaler Gehalt, (3) Sprechakt-Sorte und (4) indirekt Mitgeteiltes. Es werden für diese Problemfelder relevante Auszüge aus Werken Freges, Austins und anderer Klassiker der Sprachphilosophie des 20. Jahrhunderts besprochen.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls verfügen über Grundkenntnisse in Bezug auf die Begrifflichkeit und die Grundprobleme der modernen Sprachphilosophie. Sie können die verschiedenen Hinsichten, in denen das Verstehen einer sprachlichen Äußerung bzw. das Erfassen ihres Sinns gelingen und misslingen kann, systematisch klären. Sie kennen relevante Texte der Sprachphilosophie. Sie können diese Kenntnisse und Fähigkeiten in die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen wie alltäglichen Fragestellungen erfolgreich einbringen.

Lehrformen

1.       Einführungsseminar                                                           (2 SWS)

2.       Obligatorisches Tutorium zu 1.                                            (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im zweiten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigung

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

1.     Abschlussklausur im Rahmen der Einführungsveranstaltung

2.     Aus den im Rahmen des Tutoriums zur Einführungsveranstaltung als Studienleistung anzufertigenden wöchentlichen Essays sind drei nach Auswahl der Studierenden als weitere Prüfungsleistung einzureichen.

·          Für die Ermittlung der Modulgesamtnote ist die Note der Abschlussklausur doppelt, das arithmetische Mittel der eingereichten Essays einfach zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur

Modulprüfung

 

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Erbringung der wöchentlichen Essays und ggf. weiterer Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

(Einführungsseminar                                                    120   Stunden / 4 LP)

(Tutorium                                                                     60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Mindestens einmal in 3 Semestern

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Modulnummer            BA5
Modultyp:                    Pflichtmodul

Titel:                             Aufbaumodul Praktische Philosophie

Leistungspunkte:      6 LP

Inhalte

Gegenstand ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben das wissenschaftliche Arbeiten im Themenbereich des Moduls auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung eingeübt. Auf der Basis einer selbständigen Literaturrecherche, einer selbst gewählten Themenkombination und einem gemeinsam mit einem Dozenten gesteckten Prüfungsrahmen haben sie eine erste schriftliche Hausarbeit im gewählten Bereich erfolgreich angefertigt. Sie verfügen damit über die Befähigung zu einer selbständigen, vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Themenbereich.

Lehrformen

1.       Vorlesung                                                                         (2 SWS)

2.       Proseminar zur Prakt. Phil. (Kernveranstaltung)                     (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

·          Das Modul soll im zweiten Semester belegt werden

·          Ist Musik oder Kunst 1. UF, soll das Modul im dritten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss des zugeordneten Einführungsmoduls

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht.

Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Proseminar als Kernveranstaltung                                 120   Stunden / 4 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer            BA4
Modultyp:                    Pflichtmodul

Titel:                             Aufbaumodul Theoretische Philosophie

Leistungspunkte:      6 LP

Inhalte

Gegenstand ist die Verbreiterung der im zugeordneten Einführungsmodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben das wissenschaftliche Arbeiten im Themenbereich des Moduls auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung eingeübt. Auf der Basis einer selbständigen Literaturrecherche, einer selbst gewählten Themenkombination und einem gemeinsam mit einem Dozenten gesteckten Prüfungsrahmen haben sie eine erste schriftliche Hausarbeit im gewählten Bereich erfolgreich angefertigt. Sie verfügen damit über die Befähigung zu einer selbständigen, vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Themenbereich.

Lehrformen

1.      Vorlesung                                                                          (2 SWS)

2.      Proseminar zur Theor. Phil. (Kernveranstaltung)                      (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im dritten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss des zugeordneten Einführungsmoduls

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht.

Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Proseminar als Kernveranstaltung                                 120   Stunden / 4 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer            BP1
Modultyp:                    Pflichtmodul

Titel:                             Profilmodul Lehramt an Gymnasien 1

Leistungspunkte:      6 LP

Inhalte

Gegenstand ist eine erste Schwerpunktsetzung im Bereich der praktischen oder theoretischen Philosophie auf dem Wege der Erweiterung der in den Einführungsmodulen und mindestens einem der Aufbaumodulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch einen selbstgewählten Anwendungsschwerpunkt in Bezug auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben das wissenschaftliche Arbeiten im selbstgewählten Anwendungsschwerpunkt  auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung weiter eingeübt. Auf der Basis einer selbständigen Literaturrecherche, einer selbst gewählten Themenkombination und einem gemeinsam mit einem Dozenten gesteckten Prüfungsrahmen haben sie eine zweite schriftliche Hausarbeit in der praktischen oder theoretischen Philosophie erbracht. Sie verfügen damit über eine erhöhte Befähigung zu einer selbständigen, vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im selbstgewählten Anwendungsschwerpunkt.

Lehrformen

1.       Vorlesung                                                                         (2 SWS)

2.       Proseminar  zur Theor. od. Prakt. Phil. (Kernveranstaltung)     (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

·          Das Modul soll im dritten Semester belegt werden

·          Ist Musik oder Kunst 1. UF, ist das Modul nicht zu belegen

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss aller Einführungsmodule

·          Erfolgreicher Abschluss eines Aufbaumoduls

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 2500 bis 4000 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht.

Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Proseminar als Kernveranstaltung                                 120   Stunden / 4 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                180   Stunden / 6 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

6 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer                  BA7
Modultyp:                          Pflichtmodul

Titel:                                   Vertiefungsmodul Lehramt an Gymnasien Praktische Philosophie

Leistungspunkte:             12 LP (mit Musik od. Kunst als 1. Unterrichtsfach: 8P)

Inhalte

Gegenstand ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung im Themenbereich des Moduls auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung vertieft und eine erste wissenschaftliche Leistung erbracht. Sie verfügen damit über die grundsätzliche Befähigung zu einer forschenden Auseinandersetzung im Themenbereich.

Lehrformen

1.       Vorlesung                                                                         (2 SWS)

2.       Vorlesung (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)                     (2 SWS)

3.       Hauptseminar zur Prakt. Phil. (Kernveranstaltung)                  (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im vierten Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss des zugeordneten Aufbaumoduls

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

Selbständige Lektüre  sowie ggf. weitere Aufgaben nach Maßgabe einer vorher ausgegebenen Lektüre- und Aufgabenliste.

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Vorlesung (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)                60   Stunden / 2 LP)

(Hauptseminar als Kernveranstaltung                             180   Stunden / 6 LP)

(Weitere Leistungen (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)   60   Stunden / 2 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                360   Stunden / 12 LP

(Gesamtarbeitsaufwand, wenn Musik od. Kunst 1. UF      240   Stunden /   8 LP)

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

·          12 Leistungspunkte, bzw.

·          8 Leistungspunkte, wenn Musik od. Kunst 1. UF ist

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer                  BA6
Modultyp:                          Pflichtmodul

Titel:                                   Vertiefungsmodul Lehramt an Gymnasien Theoretische Philosophie

Leistungspunkte:             12 LP (mit Musik od. Kunst als 1. Unterrichtsfach: 8P)

Inhalte

Gegenstand ist die Vertiefung der im zugeordneten Aufbaumodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch exemplarische Anwendung auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung im Themenbereich des Moduls auf Grundlage einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung vertieft und eine erste wissenschaftliche Leistung erbracht. Sie verfügen damit über die grundsätzliche Befähigung zu einer forschenden Auseinandersetzung im Themenbereich.

Lehrformen

1.       Vorlesung                                                                         (2 SWS)

2.       Vorlesung (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)                     (2 SWS)

3.       Hauptseminar zur Theor. Phil. (Kernveranstaltung)                 (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

Das Modul soll im fünften Semester belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss des zugeordneten Aufbaumoduls

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung

 

 

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

Selbständige Lektüre  sowie ggf. weitere Aufgaben nach Maßgabe einer vorher ausgegebenen Lektüre- und Aufgabenliste.

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Vorlesung (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)                60   Stunden / 2 LP)

(Hauptseminar als Kernveranstaltung                             180   Stunden / 6 LP)

(Weitere Leistungen (nicht, wenn Musik od. Kunst 1. UF)   60   Stunden / 2 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                360   Stunden / 12 LP

(Gesamtarbeitsaufwand, wenn Musik od. Kunst 1. UF      240   Stunden /   8 LP)

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

·          12 Leistungspunkte, bzw.

·          8 Leistungspunkte, wenn Musik od. Kunst 1. UF ist

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer            BP2
Modultyp:                    Pflichtmodul

Titel:                             Profilmodul Lehramt an Gymnasien 2

Leistungspunkte:      10 LP

Inhalte

Gegenstand ist die weitere Schwerpunktsetzung im Bereich der praktischen oder theoretischen Philosophie auf dem Wege der Erweiterung der in den Aufbaumodulen und mindestens einem der Vertiefungsmodule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch einen selbstgewählten Anwendungsschwerpunkt in Bezug auf eine systematische oder philosophiehistorische Fragestellung aus Bereichen wie Logik, Metaphysik, Philosophie des Geistes, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Ethik, politische Philosophie, Rechtsphilosophie oder Ästhetik.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung im Bereich der praktischen und der  theoretischen Philosophie auf Grundlage mindestens einer ersten wissenschaftlichen Leistung zu einer systematischen oder philosophiehistorischen Fragestellung auf eine breitere Basis gestellt und damit die Befähigung erworben, exemplarische Fragestellungen des Fachs selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten.

Lehrformen

1.       Vorlesung                                                                         (2 SWS)

2.       Hauptseminar  zur Theor. od. Prakt. Phil. (Kernveranstaltung)  (2 SWS)

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Studiensemester

·          Das Modul soll im sechsten Semester belegt werden

·          Ist Philosophie 2. UF, soll das Modul als Modul MEd2 im zweiten Semester des Teilstudiengangs Philosophie des Master of Education belegt werden

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss mindestens zweier Module der Vertiefungsphase

·          Als Kernveranstaltung muss ein Seminar gewählt werden, das von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers oder einem Privatdozenten des Philosophischen Seminars gegeben wird

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Philosophie M.Ed.

Art der Prüfung

 

 

 

Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Kernveranstaltung mit einem Umfang von 4000 bis 6500 Wörtern, die die einschlägige Primär- und Sekundärliteratur mit einbezieht und eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens in der 7 Woche der Vorlesungszeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Prüfungszulassung. Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur
Modulprüfung

·          Regelmäßige Teilnahme

·          Ggf. weitere Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

Selbständige Lektüre  sowie ggf. weitere Aufgaben nach Maßgabe einer vorher ausgegebenen Lektüre- und Aufgabenliste.

(Vorlesung                                                                    60   Stunden / 2 LP)

(Hauptseminar als Kernveranstaltung                             180   Stunden / 6 LP)

(Weitere Leistungen                                                       60   Stunden / 2 LP)

Gesamtarbeitsaufwand:                                                300   Stunden / 10 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

10 Leistungspunkte

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Maximal zwei Semester

 

Modulnummer                  BEx
Modultyp:                          Pflichtmodul

Titel:                                   Abschlussmodul

Leistungspunkte:             12 LP

Inhalte

Gegenstand ist die Zusammenführung der in den Modulen erworbenen Teilkompetenzen zu einer wissenschaftlichen Grundbefähigung im Fach Philosophie durch die Anforderung, in einer wissenschaftlichen Abschlussprüfung durch eine wissenschaftliche Hausarbeit und eine mündliche Prüfung zu einem ausgewählten Thema der Philosophie unter Anwendung erarbeiteter Spezialkenntnisse exemplarisch fachlichen Überblick zu demonstrieren und im Sinne einer auf den gymnasialen Lehrberuf abhebenden, allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundkompetenz exemplarische Fragestellungen des Fachs selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten.

Qualifikationsziele

Absolventen des Moduls haben eine grundlegende wissenschaftliche Befähigung im Fach Philosophie erworben, die für eine fortführende wissenschaftliche Beschäftigung in einem Masterstudiengang der Philosophie qualifiziert.

Lehrformen

keine

Unterrichtssprache und Sprache der Prüfung

Deutsch

Voraussetzungen für die Teilnahme

·          Teilnahmeberechtigung

·          Erfolgreicher Abschluss aller anderen Module des Studiengangs

Verwendbarkeit des Moduls

Philosophie B.A.LAGym

Art der Prüfung und Voraussetzungen für die Zulassung

§  Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen) als wissenschaftliche Abschlussarbeit im Umfang von 6000 bis 8000 Wörtern, die den einschlägigen Forschungsstand berücksichtigt.

§  Mündliche Prüfung (Dauer: 45 Min.), die ihren Ausgang bei der Themenstellung der Bachelorarbeit nimmt und angrenzende Themenbereiche einbezieht.

§  Die Ausgabe des Themas erfolgt in der ersten Semesterwoche. Mit dem Tag der Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Die Terminierung der mündlichen Prüfung ist so vorzunehmen, dass ihre Bewertung zusammen mit der Bewertung der B.A.-Arbeit in der 11. Woche des Semesters  des Abschlussmoduls bei der Prüfstelle aktenkundig gemacht werden kann.

 

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

 

 

 

 

(Bachelorarbeit                                                            240   Stunden / 8 LP)

(Mündliche Prüfung                                                        60   Stunden / 2 LP)

(Weitere Leistungen                                                       60   Stunden / 2 LP)

Gesamt:                                                                     360   Stunden/ 12 LP

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls

12 LP

Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Abschlussfrist

Ein Semester

 

Zu § 23 
In-Kraft-Treten
 

Diese fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Universität in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 201/2008 aufnehmen.

 

Hamburg, den

Universität Hamburg

 

 

 

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