Am Philosophischen
Seminar der Universität Hamburg ist ab 01.10.2007 vorbehaltlich der Stellenfreigabe die Stelle eines oder einer
wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
in einem Postdoktoranden-Arbeitsverhältnis
zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13
TV-L (entspr. Verg.-Gr. II a BAT). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39
Stunden. Die Befristung des Vertrages
ergibt sich aus § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz und ist vorgesehen bis zum 30.09.2010. Bei Erbringung aufgabengerechter
zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen (s. u.) kann das Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.09.2013 verlängert werden.
Die Universität strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich
auf, sich zu bewerben. Frauen werden im Sinne des Hamburgischen
Gleichstellungsgesetzes bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Aufgaben:
Die Aufgaben
umfassen wissenschaftliche Dienstleistungen im Philosophischen Seminar. Im
Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses besteht Gelegenheit zu selbständiger
Forschung und wissenschaftlicher Weiterqualifikation, sowie zum Erwerb von
Erfahrungen in der Lehre. Die Aufgaben sollen auch der Erbringung zusätzlicher
wissenschaftlicher Leistungen dienen, im Rahmen der Dienstaufgaben wird daher
ein Zeitanteil von mindestens einem Drittel der vertraglich vereinbarten
Arbeitszeit zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit gewährt.*
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 der Lehrverpflichtungsverordnung
für die Hamburger Hochschulen (LVVO) vom 21. Dezember 2004 in der jeweils
geltenden Fassung und beträgt derzeit 5 Lehrveranstaltungsstunden.
Aufgabengebiet:
Assistenz in
Forschung und Lehre im Bereich der Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie und
Logik; Mitwirkung bei der Beantragung und Durchführung von Forschungsvorhaben;
Mitwirkung in der Betreuung (Mentoring) der Bachelor- und Masterstudierenden.
Einstellungsvoraussetzungen:
Abschluss
eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums, Promotion.
Schwerbehinderte
haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, Hochschulabschluss) werden bis zum 30. September 2007
erbeten an: Universität
Hamburg
Verwaltung des Philosophischen
Seminars
z. Hd. Prof. Dr. Ulrich
Gähde
Johnsallee 35
20148 Hamburg
Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung keine Originalunterlagen ein. Wir
bitten um Verständnis dafür, dass übersandte Unterlagen nicht zurückgesandt,
sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Für nähere
Informationen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Ulrich Gähde, Tel. 42838-4713
oder ulrich.gaehde@uni-hamburg.de
oder schauen Sie im Internet unter www.phil-gesch.uni-hamburg.de/ nach.
* § 15 Absatz
1 Nummer 4 Buchstabe a HmbHG