Prüfungsausschuss des Fachbereichs Philosophie |
| Rechtliches
Das Philosophische Seminar verfügt über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle seine Studiengänge. Die Art der Zusammensetzung und der Umfang der Beschäftigung des Prüfungsausschusses werden durch verschiedene Ordnungen geregelt: § 7 der Bachelorprüfungsordnung, § 7 der Masterprüfungsordnung und § 5 der Magisterprüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss ist gemäß § 63 Abs. 1 des Hamburger Hochschulgesetzes für die (der Regelstudienzeit und der Prüfungsordnung entsprechende) Organisation von Prüfungen zuständig. Er ist durch die jeweiligen Ordnungen gebunden und legt diese aus. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Prüfungsausschusses, Entscheidungen zu den Bestimmungen der Prüfungsordnungen zu treffen und ihre Ausführung zu überwachen. Diese Aufgaben sind nach Maßgabe der Ordnungen regelhaft auf die Vorsitzende übertragen, die dem Prüfungsausschuss regelmäßig über von ihr getroffene Maßnahmen Rechenschaft ablegt.Sitzungen des Prüfungsausschusses: Der Prüfungsausschuss tagt im Semester i.d.R. jeweils am ersten Mittwoch eines Monats. |
Mitglieder (Amtszeit: 01.10.2012 – 30.09.2014)
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Aufgaben Aufgaben des Prüfungsausschusses sind: Entscheidungen zur Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen und der Organisation der Prüfungen, Festsetzungen von Terminen, Entscheidungen über die Zulassung zur Exmanen und die Einsetzung von Prüferinnen und Prüfern. Zu den weiteren Aufgaben gehören insbesondere: Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erbracht wurden, erfolgen bei Vorliegen entsprechendender Voraussetzungen und Nachweisen. Auch berufspraktische Tätigkeiten können Ihnen z.B. für den ABK-Bereich anerkannt werden. Zur Prüfung beauftragt der Prüfungsausschuss einen Studienberater, der eine Empfehlung vorlegt. Suchen Sie also bitte vor Antragstellung die Studienberatung auf. Härtefallanträge, die besondere Genehmigungen aufgrund grundsätzlich nicht vom Studierenden selbst zu vertretender außergewöhnlicher Härte betreffen, sind formlos und mit allen Nachweisen und Begründungen versehen an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu richten. Dies betrifft u.a. Fälle der Einhaltung von Fristen der Modulabschlussprüfungen. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester, etwa im Falle eines Studienortwechsels, erfolgt ebenfalls grundsätzlich im Auftrag des Prüfungsausschusses durch ein Mitglied des Beraterteams des Philosophischen Seminars. |
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| Wie stelle ich einen Antrag? Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nicht fristgerecht gestellt sind, grundsätzlich unwirksam sind. Der Antrag ist formlos per Email oder Brief zu stellen. Senden Sie Anträge grundsätzlich an: pruefung.philosophie@uni-hamburg.de oder im Umschlag an das Studienbüro Philosophie Prüfungsausschuss Von-Melle-Park 6 20146 Hamburg Bitte formulieren Sie ihr Anliegen deutlich und geben Sie unbedingt Ihre Emailadresse und Ihre Anschrift mit an. Die Studienberater, das Studienbüro (Frau Zurmühlen) und der FSR helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Anträgen an den Prüfungsausschuss. Hier finden Sie Sprechzeiten und Kontaktinformationen. |
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